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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wassereinbruch“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 08.12.2021
- 17 C 125/21 -
Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen erheblichen Wassereinbruchs infolge von Dachsanierung
Unterlassene Sicherungsmaßnahmen durch Vermieter
Kommt es infolge einer Dachsanierung bei Regen zu erheblichem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung und unterlässt der Vermieter Sicherungsmaßnahmen, so rechtfertigt dies eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit März 2020 ließ die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin das Dach sanieren. Infolge dessen kam es in der darunter liegenden Wohnung mehrfach bei stärkerem Regen zu einem Wassereinbruch, was zu erheblichen Schäden führte. Da die Eigentümerin keine erfolgsversprechenden Sicherungsmaßnahmen vornahm, beantragten die Mieter der Wohnung den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Eigentümerin und Vermieterin der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab dem Antrag der Mieter statt. Der Vermieter sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Vorkehrungen getroffen werden,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -
Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instandsetzungsanspruch
Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen
Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instandsetzungsanspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.09.2018
- 10 U 8/18 -
Bei Beschädigung von Tapeten durch eingedrungenes Wasser besteht kein Ersatzanspruch gegen anderen Mieter
Geschädigter Mieter durch mietvertragliche Ansprüchen gegen Vermieter ausreichend geschützt
Wird die Tapete in einer Wohnung durch aus der darüber liegenden Wohnung eingedrungenes Wasser beschädigt, so besteht kein Ersatzanspruch gegen den anderen Mieter. Der geschädigte Mieter ist ausreichend durch mietvertragliche Ansprüche gegen den Vermieter geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2015 trat Wasser aus dem Leitungssystemen einer Mietwohnung aus, drang in die darunter liegende Wohnung und beschädigte dort Tapeten. Der Mieter der Wohnung behauptete, dass die Mieterin der oberen Wohnung unsachgemäß einen Wasserhahn repariert habe und es dadurch zum unkontrollierten Wasseraustritt kam. Der Mieter klagte daher gegen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.11.2016
- 20 U 148/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regenwasserableitenden Drainagerohrs
Kein Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens nach VGB 2014
Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungswasserschaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall drang bei Niederschlag Wasser in den Keller eines Wohnhauses ein. Grund dafür war nach Angabe der Hauseigentümerin, dass ein Drainagerohr, welches Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten sollte, wegen der Verschlammung eines anderen Drainagerohr überlastet gewesen und deshalb übergelaufen sei. Wegen der entstanden Schäden beanspruchte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2015
- 9 UF 29/15 -
Getrennt lebende Eheleute müssen sich Kosten für Dachsanierung für das gemeinsame Haus teilen
Bei Notwendigkeit der Dachsanierung kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen Arbeiten in Auftrag geben
Getrennt lebende Eheleute müssen sich die Kosten für die Sanierung des Daches des gemeinsamen Hauses teilen, wenn die Arbeiten in beiderseitigem Einverständnis beauftragt werden oder die Arbeiten notwendig sind. Ist die Dachsanierung notwendig, weil es etwa undicht ist und deshalb zu einem Wassereintritt kommt, kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des Anderen die Arbeiten in Auftrag geben und die dadurch entstandenen Kosten vom Anderen entsprechend seines Anteils ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein getrennt lebendes Ehepaar war zu gleichen Teilen Eigentümer eines Einfamilienhauses. Seit der Trennung im Januar 2010 bewohnte der Ehemann mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen minderjährigen Sohn der Eheleute das Haus. Aufgrund von undichten Stellen im 25 Jahren alten Dach und des dadurch bedingten Wassereintritts sei nach Ansicht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.10.2015
- 28 U 158/12 -
Allein technische Möglichkeit eins Ausfalls der Servolenkung durch Wasser im Motorraum begründet keinen Sachmangel
Kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlerfreiem Laufen des Fahrzeugs bei gewöhnlicher Verwendung
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum eines Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, keinen Sachmangel begründet, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung auch bei der üblichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann.
Das klagende Bauunternehmen aus Bochum erwarb im Juni 2008 beim beklagten Autohändler aus Holzwickede für ca. 162.000 Euro einen Porsche 911 Turbo Cabriolet aus der Bauserie 997. Kurze Zeit später rügte die Klägerin gegenüber der Beklagten als Fahrzeugmangel, dass die Servolenkung des Porsche bei starkem Regen oder dem Durchfahren einer Waschstraße blockiere und dann auch ein störendes... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.09.2012
- 67 S 28/12 -
Vermieter muss Wasserschäden aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne beseitigen / Belüftung der Wohnung bei urlaubsbedingter Abwesenheit
Mietern steht zudem ein Recht zur Mietminderung zu
Kommt es aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne zu einem Wasserschaden in einer Mietwohnung, muss der Vermieter diese Schäden beseitigen. Zudem steht den Mietern ein Recht zur Mietminderung zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne kam es im Dezember 2010 zu einem Wassereintritt in einer Mietwohnung. Das Wasser verursachte Schäden im Arbeitszimmer. Ein Teil der Tapete verfärbte und löste sich. Zudem wies das Parkett Flecken und aufgequollene Stoßstellen auf. Die Mieter verlangten von der Vermieterin die Beseitigung der Wasserschäden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 05.10.2011
- 13 C 197/11 -
Mieter haftet für Schäden aufgrund eines verstopften Balkon-Abflusses
Ordnungsgemäßer Abfluss steht im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Mieters
Verstopft der Abfluss auf dem Balkon eines Mieters und kommt es infolge dessen zu einem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung, so haftet der Mieter für die eingetretenen Schäden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete die Klägerin eine Wohnung im Obergeschoss an die Beklagte. Die Beklagte war für acht Wochen in ihre Wohnung nicht anwesend. Eine Freundin sollte währenddessen die Wohnung hüten. In dieser Zeit drang Wasser vom Balkon der von der Beklagten angemieteten Wohnung in das Wohnzimmer der darunter liegenden Wohnung. Die Klägerin behauptete, dass der... Lesen Sie mehr
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