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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorhandenes Vermögen“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2013
- S 1 SO 2004/13 -

Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe

Schwerbehinderte und schwer pflegebedürftige Klägerin muss anfallende Aufwendungen des Pflegedienstes selbst decken

Wird der Vermögensfreibetrag aufgrund vorhandenem Vermögen in Gestalt von Guthaben auf Spar- und Girokonten sowie der Rückkaufwerte aus einem Bausparvertrag und zwei Lebens­versicherungen überschritten, so besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

In dem vorzuliegenden Fall bezieht die schwerbehinderte (GdB 100) und schwer pflegebedürftige (Pflegestufe 2) Klägerin zu 1 eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Ehemann - Kläger zu 2 - ist als Angestellter versicherungspflichtig beschäftigt. Den Antrag der Kläger vom Mai 2012 auf Übernahme von ungedeckten Kosten für die häusliche Betreuung und Pflege der Klägerin aus Sozialhilfemitteln lehnte der Beklagte mit der Begründung ab, die Klägerin sei nicht bedürftig, weil die Eheleute über vorrangig einzusetzendes Vermögen aus Rückkaufwerten aus einem Bausparvertrag, Lebensversicherungen, Sparguthaben sowie Guthaben... Lesen Sie mehr




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