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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vogelhaltung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 18.09.1989
- 10 C 152/89 -

Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung begründet keine fristlose Kündigung

Kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch Tierhaltung

Hält ein Mieter in seiner 60 qm großenWohnung 80 Vögel in Käfigen und Volieren, stellt dies für sich genommen keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Dem Mieter kann daher nicht fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter in ihrer Wohnung ungefähr 80 Ziervögel der unterschiedlichsten Größe und Art. Dazu haben sie in zwei Räumen verschieden große Käfige und Volieren errichtet, um eine art- und tierschutzgerechte Vogelhaltung zu ermöglichen. Nachdem die Vermieter davon Kenntnis erlangt haben und die Mieter erfolglos zur Beseitigung der Tiere aufforderten, wurde das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Da sich die Mieter weigerten die Kündigung zu akzeptieren, landete der Fall vor Gericht.Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg war die fristlose... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20.12.2012
- 2 Ws 886/12 -

Untersuchungshaft: Kein Wellensittich für einen Untersuchungs­häftling

Organisatorischer Aufwand zum Halten eines Wellensittichs war zu groß

Stellt das Halten eines Wellensittichs einen unzumutbaren organisatorischen Aufwand für die Justizvollzugs­anstalt dar, so kann einem Untersuchungs­häftling die Wellensittich­haltung untersagt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Untersuchungshäftling beantragte im August 2012 die Erlaubnis zum Halten eines Wellensittichs in seinem Haftraum. Die Anstaltsleitung lehnte den Antrag jedoch ab, so dass der Häftling vor Gericht zog.Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Justizvollzugsanstalt die Vogelhaltung zu Recht aus Gründen... Lesen Sie mehr




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