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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwaltungskosten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2024
- V ZR 139/23 -
Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen Gemeinschaft auch auf die obsiegenden Wohnungseigentümer
Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts entschieden, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Daher sind sie, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen. Dies führt dazu, dass auch der obsiegende Beschlusskläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig mitfinanzieren muss.
Die drei Klägerinnen sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Eigentümerinnen jeweils einer der insgesamt acht Wohnungseigentumseinheiten. In der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019 ist geregelt, dass die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Wohnungseigentumseinheiten umgelegt werden. Im Jahr 2021 fochten die Klägerinnen bei dem Amtsgericht einen von den Eigentümern gefassten Beschluss an (im Folgenden: Vorprozess). Das Amtsgericht gab der Klage statt und verurteilte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu, die Kosten des Vorprozesses zu tragen. Im April 2022 beschlossen die Eigentümer, diese Kosten durch... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.05.2022
- 5 K 1753/20 U -
Unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger sein
Nichtselbständige Stiftung stellt kein tauglicher Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnis dar
Unselbständige Stiftungen können im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im umsatzsteuerlichen Sinn sein. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein und u.a. Träger von knapp 20 unselbständigen (nichtrechtsfähigen) Stiftungen, die er teils aus überwiegend eigenem Vermögen selbst geschaffen und teils durch Stiftungsgeschäft mit dritten Stiftern gegründet hat. Soweit die Stiftungen mit dritten Stiftern begründet wurden, erfolgte die Gründung in Form von Schenkungen unter Auflagen. Bei Auflösung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.09.2019
- 6 C 1738/19 -
Nutzerwechselgebühr wegen Zwischenablesung nicht umlagefähig
Vorliegen nicht umlagefähiger Verwaltungskosten
Die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Denn solche Kosten stellen nicht umlagefähige Verwaltungskosten dar. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Kosten für die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung zahlen. Der Vermieter verwies insofern auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Mieterin die Nutzerwechselgebühr zu zahlen habe. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2019
- VIII ZR 62/19 -
BGH: An Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar
Vorliegen von nicht umlagefähigen Verwaltungskosten
Die an einen Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar. Vielmehr handelt es sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 anteilig die Kosten einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale in Höhe von fast 103 EUR zahlen. Die Pauschale wurde für die Notdienstbereitschaft des Hausmeisters bei Störungsfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, wie zum... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.01.2019
- 64 S 25/18 -
Notdienstpauschale stellt keine Betriebskosten dar
Bereitschaftskosten als nicht umlagefähige Verwaltungskosten
Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich nicht um Betriebskosten. Vielmehr sind die Kosten für den Bereitschaftsdienst als nicht umlagefähige Verwaltungskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV anzusehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrten sich die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen die Umlage einer Notdienstpauschale in Höhe von ca. 103 Euro in der Betriebskostenabrechnung. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sah in der Notdienstpauschale keine Betriebskosten und verneinte daher die Umlagefähigkeit. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2018
- VIII ZR 254/17 -
BGH: Klausel im Mietvertrag über vom Mieter gesondert zu zahlende Verwaltungskostenpauschale unwirksam
Vermieter darf aber grundsätzlich Verwaltungskosten in Grundmiete einpreisen
Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die neben der Grundmiete eine vom Mieter zu tragende Verwaltungskostenpauschale gesondert ausweist, ist gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam. Der Vermieter kann aber grundsätzlich Verwaltungskosten in der Grundmiete einpreisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall zahlte der Mieter einer Wohnung im Berlin seit Mietbeginn im Juli 2015 monatlich eine Verwaltungskostenpauschale von 34,38 Euro. Diese Pauschale war im formularmäßigen Mietvertrag neben der Nettomiete gesondert ausgewiesen. Der Mieter hielt die Vereinbarung über die Verwaltungskostenpauschale für unwirksam und verlangte die seit Juli 2015 gezahlten Beträge... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 21.02.2018
- 215 C 311/17 -
Kosten eines Notdienstes stellen keine Betriebskosten dar
Notdienstpauschalen sind als nicht umlagefähige Verwaltungskosten zu qualifizieren
Die Kosten eines Notdienstes, der außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung Notfälle entgegennimmt und bearbeitet, sind nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegbar. Denn es handelt sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 sollten die Mieter einer Wohnung eine Notdienstpauschale in Höhe von 99,13 Euro zahlen. Durch den Notdienst konnten Schadensfälle, Havarien oder ähnliche Notfälle auch außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung gemeldet und bearbeitet werden. Da sich die Mieter weigerten, die Kosten zu... Lesen Sie mehr
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