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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versammlungsbehörde“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2015
- 1 BvQ 25/15 -

"Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf privatem Grundstück mit Publikumsverkehr zulässig

Versammlungs­rechtliche Bedenken gegen Veranstaltung seitens der Versammlungsbehörde nicht erkennbar

Im Wege der einstweiligen Anordnung hat das Bundes­verfassungs­gericht festgestellt, dass der für Montag, 20. Juli 2015, zwischen 18.15 und 18.30 Uhr auf dem Nibelungenplatz in Passau geplante "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" durchgeführt werden darf. Zivilgerichtliche Entscheidungen, die u. a. das von der privaten Eigentümerin des Nibelungenplatzes ausgesprochene Hausverbot bestätigt hatten, hat das Bundes­verfassungs­gericht zu wesentlichen Teilen aufgehoben. Die einstweilige Anordnung des Gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Das trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es bislang an gefestigter Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen fehlt und eine inhaltlich abschließende Entscheidung im Eilverfahren nicht möglich war.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, am 20. Juli 2015 für die Zeit von 18.15 Uhr bis 18.30 Uhr eine stationäre öffentliche Versammlung auf dem Nibelungenplatz in Passau durchzuführen. Dieser ist zentral in der Stadt am südlichen Ende der Fußgängerzone gelegen und für den Publikumsverkehr geöffnet. Er steht im Eigentum einer GmbH & Co. KG. Mit der geplanten Versammlung unter dem Motto "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" soll auf das Schwinden des staatlichen Gewaltmonopols sowie auf eine zunehmende Beschränkung von Freiheitsrechten hingewiesen werden. Auf Kommando "Für die Freiheit - trinkt AUS!" sollen die Versammlungsteilnehmer... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 03.05.2013
- 10 B 3034/13 -

Verbotsverfügung gegen Versammlung der Partei "Die Rechte" in Weyhe rechtswidrig

Versammlungsverbot bei hoher Wahrscheinlichkeit von beabsichtigten Gewalttätigkeiten gerechtfertigt

Dem Eileintrag der Partei "Die Rechte" ist insoweit stattzugeben, als er sich gegen die von der Gemeinde Weyhe erlassene Verbotsverfügung richtet. Für die Annahme einer "kollektiven Unfriedlichkeit" gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte. Dennoch kann die Versammlungsbehörde Beschränkungen hinsichtlich der Versammlungszeit oder des Versammlungsorts anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Partei „Die Rechte" meldete am 20. April 2013 bei der Gemeinde Weyhe für Samstag, den 11. Mai 2013 von 12.00 bis 19.00 Uhr eine Versammlung nebst Aufzug unter dem Motto „Für die Umbenennung des Bahnhofsvorplatzes in Daniel-Siefert-Platz" an. Die Versammlung soll mit einer Auftaktkundgebung am Bahnhof im Ortsteil Kirchweyhe... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012
- 5 K 2229/12.F -

Versammlungsverbot zum Thema "Für das Recht auf Versammlungsfreiheit" war rechtswidrig

Versammlungsbehörde kommt Kooperationspflicht nicht hinreichend nach und verbietet zulässige Versammlung

Das verfassungsrechtliche Kooperationsgebot der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem Komitee für Grundrechte und Demokratie ist nicht hinreichend beachtet. Die Versammlungsbehörde ist in dem Einzelfall ihrer Kooperationspflicht nicht hinreichend nachgekommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

In dem zugrunde liegenden Fall meldete die Klägerin am 14.05.2012 für Donnerstag, den 17.05.2012, Christi Himmelfahrt, beim Ordnungsamt der Beklagten für die Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Paulsplatz eine Versammlung mit dem Thema „Für das Recht auf Versammlungsfreiheit“ an, zu der sie 2000 Teilnehmer erwartete. Anliegen der Versammlung war die Rücknahme der Blockupy-Verbote... Lesen Sie mehr




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