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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überstellungsfrist“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2021
- 1 C 1.21, 1 C 26.20, 1 C 38.20, 1 C 51.20 und 1 C 55.20 -

Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung einer Selbst­gestellungs­aufforderung

Verletzung der Mitwirkungspflicht kein Grund zur Annahme eines "Flüchtigseins" bei Kenntnis des Aufenthaltsorts

Befolgt ein Asylantragsteller eine Aufforderung nicht, sich zu einem bestimmten Termin zur zwangsweisen Überstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaat einzufinden (Selbstgestellung), folgt allein hieraus kein "Flüchtigsein" im Sinne der Dublin III-VO, so dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate nicht gerechtfertigt ist. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Die drittstaatsangehörigen Kläger haben nach Schutzgesuchen in anderen EU-Mitgliedstaaten Asylanträge in Deutschland gestellt, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) als unzulässig ablehnte (§ 29 Abs. 1 Nr. 1a AsylG). Die Ausländerbehörde forderte sie deshalb - teilweise nach erfolglosen Überstellungsversuchen - auf, sich zur Überstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat zu einem bestimmten Termin bei der Polizeibehörde einzufinden. Nachdem sie dem nicht Folge geleistet hatten, verlängerte das Bundesamt die Überstellungsfrist gegenüber den zuständigen Mitgliedstaaten auf 18 Monate, weil sie "flüchtig" seien (Art. 29 Abs. 2 Satz 2 HS. 2 Dublin III-VO). ... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.05.2016
- BVerwG 1 C 15.15 -

Dublin-Überstellungsfrist: Unterbrechung auch bei erfolglosem Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung

Mitgliedstaat steht zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten für Überstellung zur Verfügung

Die sechsmonatige Frist für die Überstellung eines Ausländers an den nach den Dublin-Bestimmungen für das Asylverfahren originär zuständigen Mitgliedstaat wird auch dann unterbrochen, wenn ein Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die Abschiebungsanordnung zunächst keinen Erfolg hat. Mit der ablehnenden Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts beginnt eine neue Sechs-Monats-Frist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Kläger, ein guineischer Staatsangehöriger, über Marokko und Spanien in das EU-Gebiet eingereist und hatte erstmals Anfang 2013 in Deutschland Asyl beantragt.Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hatte den Antrag wegen der Zuständigkeit Spaniens als unzulässig abgelehnt, die Abschiebung des Klägers nach Spanien angeordnet... Lesen Sie mehr