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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „übermäßige“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.05.2019
- 2 K 6321/18 -
Anspruch der Nachbarn auf behördliches Einschreiten bei übermäßiger Kleintierhaltung in reinem Wohngebiet
Haltung von fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunden, mehreren Katzen und fünf Papageien
Wird auf einem in einem reinen Wohngebiet liegendem Grundstück eine übermäßige Kleintierhaltung betrieben, so steht den Nachbarn ein Anspruch auf behördliches Einschreiten zu. Von einer unzulässigen Kleintierhaltung ist bei einer Haltung von fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunden, mehreren Katzen und fünf Papageien auszugehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 wandten sich die Eigentümer eines in einem reinen Wohngebiet liegenden Grundstücks an die örtlich zuständige Baurechtsbehörde. Sie verlangten ein Einschreiten der Behörde gegen die Kleintierhaltung auf einem benachbarten Grundstück. Auf dem Nachbargrundstück lebten zwei Haushalte. Eine Ortsbesichtigung ergab, dass auf dem Grundstück fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunde, mehrere Katzen und fünf Papageien gehalten wurden. Das Grundstück machte aber einen gepflegten Eindruck. Die Behörde ging von einer zulässigen Kleintierhaltung aus und weigerte sich daher Maßnahmen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Mainz, Urteil vom 26.02.2002
- 6 S 28/01 -
Vermieter hat Anspruch auf Neutapezierung und Reinigung der Holzdecke bei exzessiver Tierhaltung durch Mieter
Halten von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas in Zwei-Zimmer-Wohnung ist vertragswidrig
Werden in einer Zwei-Zimmer-Mietwohnung sieben Katzen, ein Schäferhund und zwei Chinchillas gehalten, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter hat daher einen Anspruch auf Neutapezierung und Reinigung der Holzdecke. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung hielten in dieser sieben Katzen, ein Schäferhund sowie zwei Chinchillas. Die Vermieter hielten dies für unzulässig und verlangten nach dem Auszug der Mieter Schadenersatz wegen einer Neutapezierung sowie wegen der Reinigung der Holzdecke der Wohnung. Diese sei nötig gewesen, da es in der Wohnung nach tierischen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.06.1991
- 24 W 6272/90 -
Haltung von mehr als vier Katzen in einer 42 qm Eigentumswohnung unzulässig
Ordnungsgemäßer Gebrauch des Wohneigentums wird überschritten
Hält ein Wohnungseigentümer in seiner 42 qm Wohnung mehr als vier Katzen, so liegt kein ordnungsgemäßer Gebrauch des Wohneigentums mehr vor. Er muss daher, bis auf die vier Katzen, alle Tiere aus der Wohnung entfernen. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Katzenliebhaber hielt in seiner 42 qm großen Ein-Zimmer-Eigentumswohnung bis zu 14 Katzen. Die Eigentümerin mehrerer Wohnungen in dem Haus forderte daraufhin die Entfernung sämtlicher Katzen. Hintergrund dessen war, dass die Mieter ihrer Wohnungen sich über den starken Katzengeruch beschwerten. Es sei wohl kaum möglich gewesen "ohne Brechanfall"... Lesen Sie mehr
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