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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Terroranschläge“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bruchsal, Urteil vom 18.10.2006
- 3 C 125/06 -

Kein kostenloses Stornierungsrecht bei einzelnem Terroranschlag in ägyptischen Badeort

Terroranschlag in Ägypten keine unvorhersehbare höhere Gewalt

Kommt es in einem ägyptischen Badeort zu einem Terroranschlag, so rechtfertigt dies nicht eine kostenlose Stornierung der Reise gemäß § 651 j Abs. 1 BGB. Insofern liegt keine unvorhersehbare höhere Gewalt vor. Dies hat das Amtsgericht Bruchsal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2005 buchte eine Frau für sich und drei weitere Mitreisende eine Pauschalreise nach Hurghada. Dabei handelt es sich um einen ägyptischen Badeort am Roten Meer. Einige Tage später ereignete sich in einem anderen Badeort in Ägypten ein Sprengstoffanschlag auf ein Hotel, ein Café und einem Basar. Dabei starben mindestens 64 Menschen. Die Frau stornierte daraufhin die Reise. Die Reiseveranstalterin machte aufgrund der Stornierung Kosten in Höhe von 717 EUR geltend. Die Frau sah nicht ein für die Kosten aufzukommen. Sie verwies darauf, aufgrund höherer Gewalt die Reise habe kostenlos stornieren zu dürfen.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2007
- 22 S 23/07 -

Einzelne terroristische Anschläge in Urlaubsregion rechtfertigen keine Kündigung des Reisevertrags aufgrund höherer Gewalt

Erfordernis von zu bürger­kriegs­ähnlichen Zuständen führende Häufung oder Intensität von Terroranschlägen

Kommt es in einer Urlaubsregion zu einzelnen terroristischen Anschlägen, so rechtfertigt dies keine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß 651j BGB. Dies setzt vielmehr voraus, dass eine Häufung oder die Intensität von Terroranschlägen zu bürger­kriegs­ähnlichen Zuständen führt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte ein Reisender seine Türkeireise, weil es an einem Tag in Istanbul, Antalya, Marmaris und in der überwiegend von Kurden bewohnten Stadt Diyarbakir zu Terroranschlägen kam. Da sich die Reiseveranstalterin anschließend weigerte, den vollständigen Reisepreis zurückzuzahlen, erhob der Reisende Klage.Das Amtsgericht Düsseldorf... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.08.2016
- 142 C 625/14 -

Kündigung eines Reisevertrags bei flächeneckenden bürger­kriegs­ähnlichen Zuständen im Urlaubsland in Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen

Terroristische Einzelakte gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen kein Kündigungsrecht

Treten im Urlaubsland flächendeckende bürger­kriegs­ähnliche Zustände mit Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen auf, rechtfertigt dies eine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Dagegen begründen terroristische Einzelakte kein Kündigungsrecht. Sie gehören vielmehr zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 buchte eine Mutter für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Kenia für August 2014. Nachdem sie von der Reiseveranstalterin die vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Sicherheitshinweise erhalten hatte, in denen von terroristischen Anschlägen auf Regierungsgebäude, Hotels, Bars, Restaurants, Einkaufszentren und Flughäfen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 07.07.2016
- 15 C 89/16 -

Verschärfte Sicherheitslage in Reiseregion aufgrund Häufung von Terroranschlägen rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags

Reisender kann sich auf höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB berufen

Kommt es aufgrund der Häufung von Terroranschlägen zu einer Verschärfung der Sicherheitslage in einer Reiseregion, berechtigt dies den Reisenden zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Ihm steht in diesem Fall gegen den Reiseveranstalter ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 buchte ein Familienvater für sich und seine Familie eine Pauschalreise in die Türkei für den April 2016. Die Reise sollte in Istanbul beginnen und nach einer Busreise mit einem Badeurlaub an der türkischen Riviera enden. Aufgrund von nachfolgenden Terroranschlägen in der Türkei mit mehreren Toten kündigte der Familienvater im... Lesen Sie mehr



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