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Freitag, 10. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielerschutz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2023
- 3 K 7177/21 und 3 K 7178/21 -

Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert

Keine verfassungs- oder europarechtliche Bedenken gegen das Trennungsgebot

Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspiel­rechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit zwei Urteilen entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Für den Betrieb einer stationären Wettvermittlungsstelle bedarf es einer Erlaubnis. Gesetzlich vorgesehen ist zudem, dass in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen. Unter Berufung auf dieses sog. Trennungsgebot lehnte die Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag einer Wettveranstalterin und einer Wettvermittlerin auf Erteilung einer Betriebserlaubnis in Mülheim/Ruhr ab.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2023
- 6 B 10622/23.OVG -

Glücksspiel­rechtliches Mindest­abstands­gebot für Wett­vermittlungs­stellen europarechtlich unbedenklich

Abstandsgebot ist effektives Mittel zur Suchtbekämpfung

Die Regelung im Landes­glücksspiel­gesetz, wonach Wett­vermittlungs­stellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten müssen, ist mit Unionsrecht vereinbar. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin möchte in Zweibrücken eine Wettvermittlungsstelle weiterbetreiben. Ihren Antrag auf Verlängerung der ihr befristet erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnis lehnte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit der Begründung ab, dass der gesetzliche Mindestabstand zu einer Nachhilfeeinrichtung, die auch von Minderjährigen besucht werde, nicht eingehalten... Lesen Sie mehr