die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Marburg“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Marburg, Urteil vom 10.09.2014
- S 6 KR 84/14 -
Retaxationen bei der Zytostatika-Zubereitung: Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"
Apothekenwahlrecht der Versicherten bleibt weiterhin bestehen
Das Sozialgericht Marburg hat entschieden, dass die in Millionenhöhe ausgesprochenen Retaxationen eines Apothekers, der Zytostatika-Zubereitungen an Versicherte der AOK Hessen abgegeben hat, rechtswidrig sind.
Seit Dezember 2013 verfolgt die AOK Hessen im Bereich der Zytostatika-Versorgung einen neuen Weg. Sie hat für 23 Gebiete in Hessen Verträge europaweit ausgeschrieben und an die preisgünstigsten Apotheken für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zytostatikazubereitungen Zuschläge erteilt.Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Apotheker geklagt, weil er für die Versorgung von Versicherten der AOK Hessen seit Dezember 2013 keine Vergütung mehr erhalten hatte. Seine Apotheke befindet sich im gleichen Haus, wie eine onkologische Gemeinschaftspraxis, deren Patienten der Kläger seit Jahren mit Zytostatikazubereitungen versorgt. Die... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Marburg, Urteil vom 12.10.2012
- S 3 U 65/09 -
Beitragspflicht für Ziergärten ab einer bestimmten Größe
Festsetzung von Versicherungsbeiträgen für großen Ziergarten nach Fernsehauftritt rechtmäßig
Private Ziergärten, die eine Fläche von mehr als 2.500 qm haben und besonders pflegeintensiv sind, sind Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung und unterliegen damit der Beitragspflicht. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Eigentümer eines insgesamt 7.700 qm großen Grundstücks. Zusammen mit seiner Ehefrau hat er darauf einen abwechslungsreichen Landschaftsgarten geschaffen. Unter dem Titel "Englischer Teichgarten im Marburger Land" wurde er sogar in der Fernsehreihe "Hessens schönste Gärten" des Hessischen Rundfunks präsentiert.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 01.11.2012
- 5 AS 213/12 ER -
Bildungspaket erfasst auch Therapiekosten bei Lernschwäche
Jobcenter muss Kosten für Legasthenie-Therapie übernehmen
Hilfsbedürftige Schüler die eine Lese- und Rechtsschreibschwäche haben, müssen die Kosten für eine entsprechende Therapie nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern können diese über das Hartz IV- Bildungspaket vom Jobcenter bezahlt bekommen. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall leidet die 12-jährige Antragstellerin aus Marburg unter einer Lese- und Rechtsschreibschwäche. Sie wird seit der 1. Klasse von der Schule gefördert. Trotzdem konnte sie das Leistungsniveau ihrer Klassenkameraden noch nicht erreichen. Seit dem Jahr 2011 erhält sie eine besondere Therapie, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses auch zunächst vom... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Marburg, Urteil vom 11.02.2010
- S 9 SO 23/08 -
SG Marburg: Medikamente für Asylbewerber – Pharmaunternehmen hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch Sozialamt
Behörde muss vor der Behandlung informiert und ein weiteres Vorgehen abgeklärt werden
Werden einem nicht krankenversicherten Asylbewerber über einen längeren Zeitraum Medikamente verabreicht, ohne die zuständige Sozialhilfebehörde darüber zu informieren, können die Kosten dafür später nicht von der Behörde zurückverlangt werden. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Im Sommer 2005 reiste ein 26-jähriger Syrer nach Deutschland ein. Wegen einer dauerhaften Blutgerinnungsstörung musste er ärztlich behandelt werden. Aufgrund seines Status als Asylbewerber war er jedoch nicht krankenversichert. Um eine mögliche Einblutung in die Gelenke zu verhindern, verabreichte der aufgesuchte Arzt dem jungen Mann vorsorglich über 4 Monate Medikamente im Gesamtwert... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 14.07.2009
- S 9 SO 60/09 ER -
Hartz IV: Schüler bekommt Kosten für monatliche Busfahrkarte als Darlehen
Zugang zu umfassender schulischer Bildung muss jedem offen stehen
„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Der aus dem Landkreis Marburg- Biedenkopf stammende 17 jährige Antragsteller lebt mit seinen Eltern und Geschwistern von „Hartz IV“. Er besucht ein Marburger Gymnasium und muss dafür täglich ca. 16 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Eine entsprechende Monatskarte des RMV kostet derzeit 56,90 €.Die Eltern des Jungen beantragten daher die Übernahme der... Lesen Sie mehr