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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Hannover“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Hannover, Urteil vom 19.09.2018
- S 86 KR 384/18 -
Krankenkasse muss Kosten für Nadelepilationsbehandlung zur Entfernung von Barthaaren von Transsexuellen übernehmen
Transsexuelle Versicherte haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen zur Minderung des psychischen Leidensdrucks
Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Nadelepilationsbehandlung zur Entfernung von Barthaaren bei einem Transsexuellen durch eine entsprechend qualifizierte Kosmetikerin/einen entsprechend qualifizierten Kosmetiker zu übernehmen hat.
Zugrunde lag das Verfahren einer im Jahre 1972 als Mann geborenen Frau aus Hannover, der im Jahre 2015 ärztlicherseits Transsexualität attestiert wurde. Starker Bartwuchs bereitete der Klägerin in der Bewältigung der neuen Rolle Schwierigkeiten. Am Nachmittag war eine Nachrasur mit der Entfernung und Neuauftragung eines Camouflage-Make-Ups notwendig. Eine Behandlung mittels Nadelepilation durch einen Hautarzt, der den ausgeprägten Haarwuchs im Gesicht bestätigte, führte bei der Klägerin zu einem deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da sie als gesetzliche Krankenversicherung dem Arztvorbehalt unterliege.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Hannover, Gerichtsbescheid vom 20.07.2014
- S 8 AL 284/13 -
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsleistung zu medizinischen bzw. therapeutischen Zwecken
Erbringung nützlicher Arbeitsleistung steht nicht im Vordergrund
Arbeitet jemand zu medizinischen bzw. therapeutischen Zwecken und steht die Wiederherstellung der vollen Erwerbstätigkeit im Vordergrund, so besteht weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn in einem solchen Fall ist die Erbringung einer nützlichen Arbeitsleistung nachrangig. Dies hat das Sozialgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2012 meldete sich eine Krankenschwester arbeitslos. Hintergrund dessen war eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Nachdem die zuständige Agentur für Arbeit erfuhr, dass die Krankenschwester bei ihrem früheren Arbeitgeber in der Zeit von Januar bis März 2013 mit steigender Stundenzahl tätig war, hob sie den Bewilligungsbescheid... Lesen Sie mehr