die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Dessau-Roßlau“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 18.12.2013
- S 21 KR 282/13 -
Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Anträge von Versicherten entscheiden
Beantragte Versorgung gilt bei ausbleibender Entscheidung innerhalb der Drei-Wochen-Frist dem Gesetz nach ohne weitere Prüfung als genehmigt
Eine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Anträge von Versicherten (hier auf Neuversorgung mit einer Kniegelenksprothese) innerhalb von drei Wochen zu prüfen. Schafft sie dies nicht, gilt die beantragte Versorgung dem Gesetz nach als genehmigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dessau-Roßlau hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein gesetzlich Krankenversicherter erfolgreich die Versorgung mit einer neuen Kniegelenksprothese erreicht, ohne dass seine Krankenkasse die Notwendigkeit der Neuversorgung geprüft hat. Er berief sich darauf, dass sein Antrag nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet worden ist.Das Sozialgericht Dessau-Roßlau gab dem Versicherten Recht. Die Krankenkasse habe nach Eingang des Antrags weder innerhalb von drei Wochen darüber entschieden, noch Gründe für eine Überschreitung dieser Frist schriftlich mitgeteilt. Nach dem Gesetz gelte die beantragte Versorgung damit als genehmigt. Die fiktive Genehmigung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.02.2010
- S 4 KR 38/08 -
Krankenkasse kann vom Versicherungsmitglied Kostenbeteiligung bei Unfall nach Trunkenheitsfahrt fordern
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung rechtfertigt ebenso Rückzahlung von Krankengeld
Die gesetzliche Krankenkasse kann von ihrem Mitglied für die Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall eine finanzielle Beteiligung verlangen und das Krankengeld kürzen. Dies entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau.
Im zugrunde liegenden Fall war der Versicherte volltrunken und mit Canabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld beliefen sich auf 10.000,- €. Er wurde rechtskräftig wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Die Krankenkasse forderte daraufhin 20 % der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds zurück.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 16.04.2008
- S 4 AS 652/08 -
Hartz IV: Keine größere Wohnung wegen Hund
Tier kann keine Person einer Bedarfsgemeinschaft sein
Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Dieser Auffassung war eine Hundebesitzerin, die sich gegenüber Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte.
Das angerufene Sozialgericht Dessau-Roßlau folgte ihrer Auffassung jedoch nicht. Das Arbeitslosengeld II sieht keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor. Auch bei der Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße dürfen Haustiere nicht berücksichtigt werden. Sie können nämlich - anders als Kinder - keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein Die Regelleistung... Lesen Sie mehr