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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Augsburg“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Augsburg, Beschluss vom 19.01.2010
- S 10 P 105/09 ER -
SG Augsburg: Transparenzbericht über Pflegeheim darf im Internet veröffentlicht werden
Gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Veröffentlichung im Internet verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Sozialgericht Augsburg hat den Antrag eines schlecht benoteten Pflegeheimes abgelehnt, das die Veröffentlichung des Transparenzberichtes im Internet vorläufig untersagen lassen wollte.
Im Jahr 2008 reagierte der Gesetzgeber auf die anhaltende öffentliche Kritik an den Zuständen mancher Pflegeheime. Eine Maßnahme zur Steigerung von Qualität und Transparenz in der Pflege war die Einführung des " Pflege - TÜV's". Ohne vorherige Anmeldung prüft und benotet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegeanbieter anhand vorab definierter und in Pflege - Transparenzvereinbarungen festgehaltenen Kriterien. Der über die Prüfung erstellte Bericht (Transparenzbericht) wird veröffentlicht. Über ihre Verbände wirken die Pflegeheime an der Entwicklung der in den Transparenzvereinbarungen... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 08.07.2008
- S 10 EG 15/08 -
Mehr Elterngeld durch zulässigen Wechsel der Steuerklasse
Einmal im Jahr ist ein Wechsel erlaubt
In einem Grundsatzurteil hat das Sozialgericht Augsburg entschieden, dass Eltern, die Anspruch auf Elterngeld haben in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes einen einmaligen Wechsel der Steuerklasse vornehmen dürfen, um so den Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen.
Geklagt hatte ein Ehepaar bei dem beide berufstätig waren. Die Ehefrau hatte die Lohnsteuerklasse V. Im Laufe der Schwangerschaft nahmen die Eheleute einen Wechsel in der Steuerklasse vor, so dass die Ehefrau nun die Lohnsteuerklasse III wählte. Sie wollten dadurch ein höheres Elterngeld erreichen.Die Familienkasse (FK) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales verweigerte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 20.04.2005
- S 10 KR 320/04 -
Gesetzliche Krankenkassen müssen Vorstandsgehälter offen legen
In einem bundesweiten Musterverfahren hat das Sozialgericht Augsburg entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen; -GKK-) verpflichtet sind die Höhe der jährlichen Vergütungen ihrer einzelnen Vorstandmitglieder offen zu legen.
Durch eine gesetzliche Neuregelung hatte der Gesetzgeber den genannten GKK auferlegt jährlich zum 1.3., erstmals am 1.3.2004 im Bundesanzeiger und gleichzeitig, in ihrer jeweiligen Mitgliederzeitschrift die Jahresgehälter einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen zu offenbaren. Diese Verpflichtung stieß bei manchen Kassen auf Widerspruch. So auch bei... Lesen Sie mehr