die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sondernutzungsgebühren“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 26.10.2023
- 11 A 339/23 -
Pauschale Jahresgebühr für das Abstellen von E-Scooter rechtswidrig
Pauschale Festsetzung der Jahresgebühr unabhängig von der Nutzungsdauer verstößt gegen das Äquivalenzprinzip
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Die Firma TIER hatte unter dem 27.07.2022 für die Zeit bis zum 31.12.2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung, die die Festsetzung einer Jahresgebühr unabhängig von der Dauer der Nutzung vorgibt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.Die Berufung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.05.2023
- 11 B 96/23 -
Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig
Sondernutzungsgebühr darf der Höhe nach nicht identisch mit der Gebühr für eine fünfmonatige Nutzung sein
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.
Die Firma TIER hatte unter dem 27. Juli 2022 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2023
- 21 K 4871/22, 21 K 4874/22, 21 K 4923/22, 21 K 5019/22 und 21 L 1439/22 -
Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig
Gebührenhöhe sei auch nicht unverhältnismäßig
Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Klagen von vier E-Scooter-Betreibern abgewiesen. Einen in diesem Zusammenhang gestellten Eilantrag hat das Gericht ebenfalls abgelehnt.
Der Rat der Stadt Köln änderte im Mai 2022 die Sondernutzungssatzung und erließ neue Gebührentarife. Danach können Betreiber von E-Scooter-Verleihsystemen mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegt werden. Auf Grundlage der so geänderten Satzung setzte die Stadt Köln Ende Juli 2022 gegen die im Stadtgebiet aktiven Verleiher Gebühren in Höhe von bis zu 450.000 Euro... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.06.2021
- OVG 1 B 2.19 -
OVG reduziert Sondernutzungsgebühren für eine Baustelleneinrichtung auf dem Berliner Washingtonplatz
Gebühren für die Sondernutzung verkehrsberuhigter Bereiche niedriger als die für die Inanspruchnahme anderer Straßen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Gebührenforderung des Bezirksamts Mitte von Berlin für die Nutzung des südlichen Bahnhofsvorplatzes des Hauptbahnhofs (Washingtonplatz) als Baustelleneinrichtungsfläche in Höhe von rd. 720.000 Euro auf fast die Hälfte herabgesetzt und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin teilweise geändert.
Die Rechtsnachfolgerin einer städtebaulichen Entwicklungs- und Verwertungsgesellschaft hatte gegen die Gebührenfestsetzung u.a. eingewandt, dass eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren auf öffentlichen Plätzen gänzlich fehle. Überdies sei die herangezogene Tarifstelle des einschlägigen Gebührenverzeichnisses nicht hinreichend bestimmt.Dieser... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2021
- VG 1 K 703.17 -
Land Berlin hat Sondernutzungsgebühren von Vattenfall zu spät geltend gemacht
VG Berlin weist Klage des Land Berlins ab
Das Land Berlin verliert nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen Vattenfall Sondernutzungsgebühren in Höhe von gut 286.000,- Euro wegen verspäteter Geltendmachung.
Die Beklagte betreibt als Rechtsnachfolgerin der Berliner Kraft- und Licht AG (BEWAG) unter anderem im Bezirk Pankow von Berlin ein Netz aus unterirdischen Fernwärmeleitungen. Nach einem zwischen dem Land Berlin und ihr 2006 geschlossenen Konzessionsvertrag ist die Beklagte seitdem zur Zahlung von Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes verpflichtet.... Lesen Sie mehr