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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sexuelle Identität“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 13.11.2015
- 10 S 137/14 -

Entschädigung von 1.700 EUR wegen Ablehnung der Vermietung einer Villa für Hochzeit eines homosexuellen Paares

Unzulässige Benachteiligung wegen sexueller Identität bei Anbahnung eines Vertrags

Lehnt ein gewerblicher Vermieter eines Veranstaltungsortes für Hochzeiten eine Vermietung an ein homosexuelles Paar ab, so liegt eine gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) unzulässige Benachteiligung wegen der sexuellen Identität vor. Dies kann gemäß § 21 Abs. 2 AGG eine Entschädigung in Höhe von 1.700 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein homosexuelles Paar für ihre Hochzeit eine Villa anzumieten. Dabei inbegriffen war die Nutzung des Schlafzimmers der Villa. Der Vermieter der Villa nutzte diese zwar auch privat, vermietete sie aber in großem Umfang gewerblich für verschiedene Veranstaltungen, wie etwa Hochzeiten, Familienfeiern oder Pressekonferenzen. Der Vermieter reservierte dem Paar zwar zunächst die Villa für den geplanten Hochzeitstag im August 2014, nahm aber später, noch vor einer ersten Ortsbesichtigung wieder Abstand von einer Vermietung. Er führte an, dass die Überlassung seines Schlafzimmers an ein homosexuelles Paar seine... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015
- 8 AZR 421/14 -

BAG: Ablehnung eines transsexuellen Bewerbers kann Ent­schädigungs­anspruch aufgrund Benachteiligung wegen "Geschlechts" oder "sexueller Identität" begründen

Bewerber muss auf Benachteiligung wegen Transsexualität schließende Indizien vortragen

Wird ein transsexueller Bewerber aufgrund seiner Transsexualität und damit wegen seines "Geschlechts" oder "sexuellen Identität" abgelehnt, so kann dies einen Ent­schädigungs­anspruch nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) begründen. Dies setzt gemäß § 22, § 7 Abs. 1 AGG unter anderem voraus, dass der Bewerber Indizien vorträgt und im Bestreitenfall beweist, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, er sei vom Arbeitgeber als transsexueller Mensch wahrgenommen und deshalb benachteiligt worden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine transsexuelle Person machte aufgrund einer abgelehnten Bewerbung einen Entschädigungsanspruch geltend. Sie führte an, dass sie im Rahmen des Vorstellungsgesprächs im September 2012 von einem Mitarbeiter des Unternehmens nicht als Frau angesehen worden sei und somit ihre geschlechtliche Identität angezweifelt habe. Sie sei deshalb herabgewürdigt... Lesen Sie mehr



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