die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schusswaffengebrauch“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 19.04.2023
- 15 O 14153/21 -
Klageabweisung bei polizeilichem Schusswaffengebrauch
Kein Schmerzensgeld wegen polizeilichem Schusswaffengebrauch
Das Landgericht München I hat eine Klage gegen den Freistaat Bayern wegen des Gebrauchs einer Schusswaffe bei einem Einsatz der Polizei abgewiesen. Die Klägerin wurde während eines Polizeieinsatzes angeschossen. Zuvor hatte die Klägerin einen Arzt und mehrere Polizisten mit einem Messer bedroht. Sie forderte mit ihrer Klage wegen ihrer Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro.
Am späten Abend des 22.09.2020 rief der Ehemann der Klägerin den ärztlichen Bereitschaftsdienst wegen akuter psychischer Probleme der Klägerin. Die Klägerin bedrohte den diensthabenden Bereitschaftsarzt vor Ort mit einem Messer. Der Bereitschaftsarzt flüchtete in sein Dienstfahrzeug. Mit Notruf wurde die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München über den Vorfall informiert und polizeiliche Hilfe angefordert. Gegen 1.00 Uhr traf eine Polizeistreife mit mehreren Polizeibeamten ein. Die Klägerin und ihr Ehemann wurden vor dem Haus durch die anwesenden Polizeibeamten durchsucht, wobei festgestellt wurde, dass keiner der beiden Waffen bei sich trug.... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.11.2021
- 11 U 92/20 -
Schusswaffengebrauch der Polizei: Von Polizei Angeschossener kann nur bei Verstoß gegen das Übermaßverbot Schmerzensgeld erhalten
Amtspflichtverletzung und Beweislast beim Schusswaffengebrauch der Polizei
Wird jemand durch einen von einem Polizeibeamten abgegebenen Schuss verletzt, so muss der Verletzte beweisen, dass die Polizei durch die Abgabe des Schusses das „Übermaßverbot“ verletzt hat, wenn die Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwangs (Einwirkung auf Personen mittels körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen) berechtigt war. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Der Kläger wurde im März 2013 in seiner Wohnung in Kiel durch den Schuss einer Polizistin verletzt. Er nimmt das beklagte Land auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung in Anspruch.Der Kläger hatte unter Einfluss von Medikamenten und Betäubungsmitteln aus dem Fenster seiner Wohnung heraus Nachbarn und Passanten beschimpft. Diese riefen die Polizei und... Lesen Sie mehr