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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schuldzinsen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.01.2014
- IX R 37/12 -

Nachträgliche Schuldzinsen sind nach Aufgabe der Einkünfte­erzielungs­absicht nicht abzuziehen

Keine einkünftemindernde Berücksichtigung der Schuldzinsen als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat sich zur Frage des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfte­erzielungs­absicht geäußert.

Im vorliegenden Fall erwarb der Kläger 1999 ein u.a. mit einer Gaststätte und mit sieben Ferienwohnungen bebautes Grundstück, aus dem er in den Streitjahren 2003 bis 2006 (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Wegen mangelnder Rentabilität des Gesamtobjektes versuchte der Kläger -- parallel zu seinen Vermietungsbemühungen -- ab Mai 2003, das Objekt zu veräußern, was letztlich 2008 gelang.Das Finanzamt ging davon aus, dass der Kläger seine Einkünfteerzielungsabsicht mit Blick auf die seit 2003 unternommenen Verkaufsbemühungen aufgegeben habe und berücksichtigte dementsprechend die vom Kläger in den Streitjahren... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2012
- 2 K 3893/11 E -

FG Düsseldorf zum Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten nach Einführung der Abgeltungsteuer

Ausschluss des Abzugs tatsächlicher Werbungskosten kann erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge angewandt werden

Der Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist zulässig. Der im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer ins Gesetz aufgenommene Ausschluss des Abzugs tatsächlicher Werbungskosten kann erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge angewandt werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Zwischen den Beteiligten des zugrunde liegenden Falls war streitig, ob Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können. Der Kläger hatte seine GmbH-Beteiligung im Jahr 2001 veräußert. In der Folgezeit fielen weiterhin Schuldzinsen an, die auf die Finanzierung eines Gesellschafterdarlehens zurückzuführen waren. Der Kläger begehrte... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012
- 12 K 993/12 E -

FG Düsseldorf zum nachträglichen Schuldzinsenabzug bei Option zur Regelbesteuerung

Schuldzinsen können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden können. Negative Einkünfte können - trotz § 20 Abs. 6 EStG - auch mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 2002 mit einer Stammeinlage von 37,5 % an einer GmbH beteiligt, deren Auflösung wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Februar 2007 ins Handelsregister eingetragen wurde. Eine Löschung erfolgte nicht. Der Kläger wurde aus einer für die GmbH geleisteten Bürgschaft in Anspruch genommen, was der Beklagte im Rahmen der Veranlagung... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.08.2012
- VIII R 32/09 -

Kurzfristige Einzahlung von Geld auf betriebliches Konto stellt Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar

Einzahlungen dürfen nicht allein zur Vermeidung der Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen dienen

Die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto stellt dann einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 der Abgabenordnung - AO - ) dar, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben wird durch diese Vorschrift eingeschränkt, wenn der Unternehmer mehr aus dem Betriebsvermögen entnommen hat, als dem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt worden ist (so genannte Überentnahmen). Schuldzinsen werden, soweit sie auf Überentnahmen beruhen, pauschal dem Gewinn wieder hinzugerechnet.Im Streitfall... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2012
- IX R 67/10 -

Nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar

BFH hält nicht länger an bisheriger Rechtsprechung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen fest

Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, können grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte 1994 ein Wohngebäude erworben, dieses vermietet und hieraus Einkünfte erzielt. Im Jahr 2001 veräußerte er das Gebäude mit Verlust. Mit dem Veräußerungserlös konnten die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen nicht vollständig abgelöst werden; dadurch musste der Kläger auch im Streitjahr 2004 noch Schuldzinsen auf die ursprünglich... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.03.2011
- X R 28/09 -

BFH: Auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen seit 1999 nach Überentnahmen nur beschränkt abziehbar

Vor 1999 getätigte Überentnahmen nicht in Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen einbeziehbar

Im Fall zu hoher Privatentnahmen sind die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen auch dann nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist seit 1999 der betriebliche Schuldzinsenabzug beschränkt, soweit der Unternehmer so genannte "Überentnahmen" tätigt, also über das eingelegte Kapital und bisherige Gewinne hinausgehende Beträge für private Zwecke verwendet. Ausgenommen von dieser Abzugsbeschränkung sind die Zinsen für Investitionskredite in Zusammenhang mit der... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2010
- VIII R 20/08 -

Anfallende Darlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden

BFH zum nachträglichen Abzug von Schuldzinsen

Der Abzug von Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer so genannten wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht, ist zulässig. Dies entschied der Bundesfinanzhof und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Derartige nachträgliche Schuldzinsen waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie den Einkünften aus Kapitalvermögen einheitlich nicht als nachträgliche Werbungskosten abziehbar. Grund für diese Rechtsprechung war, dass ein Gewinn aus der Veräußerung der Einkunftsquelle bei den Einkünften aus Vermietung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2008
- 3 K 2129/06 -

Schuldzinsen für Darlehen zur Pilotenausbildung steuerlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn eine Anstellung im Ausland (Österreich) erfolgt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Pilotenausbildung als Werbungskosten - WK -berücksichtigt werden können.

Im Streitfall hatte der in Rheinland-Pfalz lebende Kläger die Kosten seiner Pilotenausbildung mit einem Darlehen einer sächsischen Sparkasse in Höhe von 62.000,- € finanziert. Die Ausbildung dauerte bis Ende Februar 2004. Seitdem ist er als Pilot bei einer österreichischen Fluggesellschaft in Tirol tätig und bezieht in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach dem... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.03.2007
- X R 15/04  -

BFH: Schuldzinsen nach Betriebsaufgabe keine nachträglichen Betriebsausgaben

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind im Fall einer Betriebsaufgabe Schuldzinsen für betrieblich begründete Betriebsausgaben nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Der Bundesfinanzhof hat nun erkannt, dass Verwertungshindernisse nur dann eine Ausnahme vom Grundsatz des Vorrangs der Schuldenberichtigung rechtfertigen, wenn sie ihren Grund in der ursprünglich betrieblichen Sphäre haben.

Werden Wirtschaftsgüter im Falle einer Betriebsaufgabe ins Privatvermögen übernommen, sind die verbleibenden betrieblichen Verbindlichkeiten --gleichgültig zu welchem Zweck sie aufgenommen worden sind-- nun diesen Wirtschaftsgütern zuzuordnen. Werden diese Wirtschaftsgüter dann im Rahmen einer anderen Einkunftsart genutzt, können die Schuldzinsen ggf. als Betriebsausgaben/Werbungskosten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.03.2007
- IX R 10/06 -

Bundesfinanzhof zur steuerrechtlichen Behandlung von Schuldzinsen in einem Cash-Pool

Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem heraus er später seine Kosten bestreitet, kann nach dem Bundesfinanzhof Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als Werbungskosten von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen.

Im Streitfall gehörte die klagende GbR zu einer Firmengruppe, in der - zur Verringerung von Finanzierungskosten - ein Cash-Pool-Verfahren praktiziert wurde. Auf der Grundlage eines Generaldarlehensvertrags wurden alle Salden der Bankkonten der Gruppe täglich auf einem Konto einer konzernangehörigen Gesellschaft zusammengeführt, indem Guthaben abgezogen und Schulden ausgeglichen wurden.... Lesen Sie mehr



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