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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schuldenbremse“ veröffentlicht wurden
Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 04.12.2020
- HVerfG 4/20 -
Hamburgisches Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren für Streichung der Schuldenbremse
Hamburger Volksbegehren darf nicht durchgeführt werden
Das Volksbegehren für ein "Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg" darf nicht durchgeführt werden. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht mit Urteil vom 4. Dezember 2020 entschieden.
Die vorgeschlagene Verfassungsänderung könne, so das Gericht, nicht im Wege der Volksgesetzgebung umgesetzt werden, denn sie würde wesentliche verfassungsrechtliche Vorgaben für den Landeshaushalt verändern, deren Aufstellung allein der Bürgerschaft vorbehalten sei. Außerdem sei das vorgeschlagene Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, das die sog. Schuldenbremse für Bund und Länder verbindlich vorschreibe. Eine Änderung der Hamburger Landesverfassung, durch die eine grundgesetzwidrige Rechtslage auf Landesebene entstünde, könne nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Die Entscheidung des Gerichts ist einstimmig ergangen.... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.08.2011
- 2 BvG 1/10 -
BVerfG: Antrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags im Bund-Länder-Streit gegen "Schuldenbremse" unzulässig
Antragsberechtigung besteht allein für Landesregierung
Der vom Schleswig-Holsteinischen Landtag und der Landtagspräsident für das Land Schleswig Holstein gestellte Antrag im Bund-Länder-Streit, der sich gegen die Verankerung der so genannten „Schuldenbremse“ im Grundgesetz richtet, ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht kann unter anderem gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG angerufen werden, wenn zwischen Bund und Ländern Meinungsverschiedenheiten über die gegenseitigen verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten bestehen (Bund-Länder-Streit). Nach dem Wortlaut des § 68 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) können für den Bund nur die Bundesregierung und für ein... Lesen Sie mehr
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