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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulbedarf“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2020
- L 7 AS 66/19 -
Schüler einer iPad-Klasse hat keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets
Anschaffung von digitalen Geräten durch den Regelbedarf abgedeckt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grundsicherungsträger haben.
Zugrunde lag das Verfahren einer Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie Hartz IV bezieht. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres war durch die Schule die unterstützende Nutzung eines iPads vorgesehen, das von den Eltern zu finanzieren war. Die Schülerin entschied sich für das teuerste Neugerät und beantragte beim Jobcenter die Erstattung der Kosten von rd. 460 €. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab und war allenfalls bereit, ein Darlehen zu gewähren. Demgegenüber meinte die Schülerin, dass sie ohne iPad die Hausaufgaben in Papierform bekäme und dadurch ausgegrenzt werde. Ihre Eltern hätten der Einführung einer iPad-Klasse auch nur... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017
- L 11 AS 349/17 -
Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen
SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") stand. Ihr waren Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern (135,65 Euro) - die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellten werden - und eines grafikfähigen Taschenrechners (76,94 Euro) entstanden.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30.06.2011
- 5 K 1790/08 -
VG Dresden: Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien
Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen
Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte die Gemeinde Königswartha gegen die Mutter dreier Schüler, da die Frau die ihr am Schuljahresende zugesandten Rechnungen über Kopierkosten nicht bezahlt hatte. Die Gemeinde hatte geltend gemacht, die Lernmittelfreiheit erfasse nur die "notwendigen Schulbücher" denn nach dem Schulgesetz werde der Schulträger lediglich verpflichtet, den Schülern... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 19.08.2010
- B 14 AS 47/09 R -
Hartz IV-Empfänger erhalten keine Kostenerstattung für Schulbücher im Schuljahr 2005/2006
Unterdeckung des Bedarfs wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet
Wer Leistungsempfänger nach dem SGB II ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der im 1990 geborene Kläger besuchte im Schuljahr 2005/2006 die 9. Klasse eines Gymnasiums in Rheinland-Pfalz. Das Land gewährte zu den erforderlichen Schulbüchern lediglich einen Zuschuss in Höhe von 59,- €. Die restlichen Kosten für die Schulbücher in Höhe von insgesamt 139,20 € machte der Kläger bei dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II geltend. Dieser... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2009
- 7 AS 72/08 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Keine Beihilfe für Schulbücher trotz 10 schulpflichtiger Kinder
Grundrecht auf Teilhabe an Bildung nicht gefährdet
Eine Familie mit 10 schulpflichtigen Kindern kann vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) keine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern verlangen, wenn die ARGE für den Kauf ein Darlehen anbietet. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Geklagt hatten zwei Kinder und die Mutter einer dreizehnköpfigen Großfamilie aus Willebadessen im Kreis Höxter, die für jedes ihrer 10 schulpflichtigen Kinder im Jahr 40,- € Lernmittelbeitrag zahlen sollte. Außer der Erwerbsminderungsrente des Vaters und des Kindergeldes erhielt die Familie monatlich eine Regelleistung von 1339,99 €. Die beklagte ARGE hatte sich mehrfach bereit erklärt,... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2008
- 2 A 11288/07.OVG -
Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen
Das Land Rheinland-Pfalz muss als Dienstherr seinen Lehrkräften kostenlos die Schulbücher zur Verfügung stellen, die für den Unterricht benötigt werden. Allerdings können Lehrerinnen und Lehrer nicht die nachträgliche Erstattung des Kaufpreises verlangen, wenn sie ein Schulbuch ohne vorherige Erlaubnis gekauft haben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist als Oberstudienrat Beamter des Landes Rheinland-Pfalz und wird an der Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach eingesetzt. Schulträger ist der Landkreis Bad Kreuznach. Durch Beschluss der zuständigen Fachkonferenz wurde das Lehrbuch "Geschichte und Geschehen für berufliche Gymnasien" an der Schule des Klägers eingeführt. Da die Schule keine Lehrerexemplare des Buches anschaffte,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006
- 6 B 1880/06 -
Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten beschaffen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Lehrer nicht verpflichtet sind, die im Unterricht verwendeten Schulbücher für den persönlichen Gebrauch auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Bezirksregierung Münster hatte dem betroffenen Lehrer durch Verfügung auferlegt, zwei für den Englischunterricht in seiner Klasse eingeführte Schulbücher selbst anzuschaffen. Mit Rücksicht auf den baldigen Beginn des Schuljahres hatte die Bezirksregierung zugleich die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet. Dagegen hatte der Lehrer vor dem Verwaltungsgericht Münster mit... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2006
- 1 N 840/05 -
Thüringer Lernmittelpauschale für Schulbücher ist unwirksam
Beteiligung stellt keine zulässige Sonderabgabe dar
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung vom 4. Mai 2005 auf Antrag der Mutter eines Schülers für unwirksam erklärt. Mit dieser Verordnung wurden erstmals Eltern und volljährige Schüler mit einer "Lernmittelpauschale" an den Kosten der Lernmittel (vor allem Schulbücher) beteiligt.
Die Pauschale beträgt 22,50 Euro pro Schüler und Schuljahr an Grundschulen und 45,- Euro an weiterführenden Schulen. Die Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Schulleiter für die Vereinnahmung und Verwaltung der Mittel verantwortlich sind.In der mündlichen Begründung der Entscheidung hat der Vorsitzende des 1. Senats ausgeführt, das für die Kostenbeteiligung gewählte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 16.08.2006
- 4 L 471/06 -
Lehrer müssen Schulbücher nicht aus eigener Tasche bezahlen
Beschaffung von Lehrmitteln nicht Aufgabe eines Lehrers
Ein Lehrer darf nicht verpflichtet werden, die für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Lehrer sehen sich in jüngster Zeit mit der Tatsache konfrontiert, dass Schulbuchverlage nicht mehr wie früher kostenlose Lehrerexemplare zur Verfügung stellen. Ein Englischlehrer an einer Schule in Olfen weigerte sich, die notwendigen Lehrmaterialien nunmehr aus seinem Einkommen zu finanzieren. Seine Bemühungen, die Arbeitsmittel von der Schule gestellt zu bekommen, blieben erfolglos.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 25.01.2006
- 1 A 202/05 DE -
Schulbücher müssen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden
Das Verwaltungsgericht Dessau hat die Klage einer Mutter gegen Leihgebühren für Schulbücher abgewiesen. Ihre Tochter, Schülerin eines Wittenberger Gymnasiums, hatte im Schuljahr 2003/2004 7 Bücher ausgeliehen, wofür die Schule von der Klägerin Leihgebühren über 21 Euro erhob.
Hierzu verwies die Schule auf die im Jahr 2003 in Kraft getretene Lernmittelkostenentlastungsverordnung, mit der diese Leihgebühren im Land Sachsen-Anhalt eingeführt wurden. Die Klägerin hält die Erhebung der Gebühren für rechtswidrig. Sie hat insbesondere geltend gemacht, dass die Lernmittelkostenentlastungsverordnung mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung unvereinbar sei.... Lesen Sie mehr
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