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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schreckschusspistole“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 22.05.2023
- 1116 Cs 117 Js 115394/23 -

Schuss mit Schreckschussrevolver in Silvesternacht

Unerlaubtes Schießen mit einer Schusswaffe (§ 53 Abs.1 Nr.3 WaffG)

Das Amtsgericht München verurteilte einen 55-jährigen Mann wegen vorsätzlichen Schießens mit einer Schusswaffe ohne Erlaubnis und setzte gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro fest.

Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts am 01.01.2023 gegen 01.00 Uhr von dem nicht öffentlich zugänglichen Laubengang zu seiner Wohnung in München ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schreckschusswaffe „Signal Revolver RG 99“ abgefeuert. Bei der Waffe handelte es sich um ein Erbstück aus dem Nachlass seines Vaters.Eine Verurteilung wegen des noch im Strafbefehl enthaltenen Vorwurfs, der Angeklagte habe auch vom öffentlich zugänglichen Gehweg vor dem Haus geschossen und den Schreckschussrevolver dabei geführt, erfolgte hingegen nicht. Dieser Vorwurf war aus Sicht des Gerichts nicht nachweisbar.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 01.08.2016
- 3 L 547/16.NW -

Fahrerlaubnisentzug nach Bedrohungen von Personen mit Schreckschusswaffe und nicht vorgelegtem ärztlichen Gutachten zur Fahreignung zu Recht entzogen

Auch nicht strafbares Verhalten oder wegen geringer Schuld nicht strafwürdiges Verhalten kann Bedenken an Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslösen

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Stadt Speyer einer Bewohnerin, die in ihrer Wohnung zwei Mitarbeiter von Kabel Deutschland mit einer Schreckschusswaffe bedroht hat, zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen hat, nachdem die Frau das von ihr geforderte Gutachten eines Arztes in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hat.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1961 geborene Antragstellerin ist seit 2011 im Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L. Am 12. November 2015 ereignete sich in ihrer Wohnung in Speyer folgender Vorfall: Die Antragstellerin bedrohte zwei Mitarbeiter von Kabel Deutschland, die sie in ihre Wohnung gelassen hatte, mit einer Schreckschusswaffe. Die Männer... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2014
- B 9 V 1/13 R -

Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Schreck­schuss­pistole löst keine Opfer­entschädigungs­an­sprüche aus

Überfall in Bankfiliale war kein rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des Opfer­entschädigungs­gesetzes

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Bedrohung mit einer Schreck­schuss­pistole allein noch kein rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des Opfer­entschädigungs­gesetzes ist, auch wenn das Opfer die Waffe für echt hält.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Bankangestellte, wurde bei einem Banküberfall von dem Täter mit einer ungeladenen Schreckschusspistole bedroht. Wie andere Zeugen des Überfalls ging auch sie davon aus, dass es sich um eine echte Schusswaffe handele. Das beklagte Land lehnte ihren Antrag auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz ab, weil kein vorsätzlicher,... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2012
- L 6 VG 2210/12 -

Opfer eines Banküberfalls hat Anspruch auf Beschädigtenversorgung

Auch Bedrohung mit ungeladener Schreckschusspistole steht Anerkennung einer Schädigung nicht entgegen

Ein tätlicher Angriff erfordert regelmäßig ein gewaltsames, handgreifliches Vorgehen des Täters. Auch bei der Bedrohung eines Opfers mit einer täuschend echt aussehenden ungeladenen Schreckschusspistole handelt es sich um einen tätlichen Angriff. Ein mit einer Schusswaffenattrappe bedrohtes Opfer ist nicht minder schutzwürdig. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 27-jährige Bankangestellte arbeitete gerade zusammen mit einem Kollegen am Kundenschalter, als der mit Schal und dunkler Sonnenbrille maskierte Bankräuber die Filiale einer Heilbronner Genossenschaftsbank betrat. Mit den Worten "Geld her, das ist kein Spaß!" forderte der zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2005
- VI ZR 332/04 -

Im Theater muss nicht vor dem Abfeuern eines Schreckschusses gewarnt werden

BGH weist Klage eines Theaterbesuchers auf Schmerzensgeld ab

Theaterbetreiber müssen Theaterbesucher nicht vor Knalleffekten und Schüssen aus Schreck­schuss­pistolen warnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im Fall hatte ein Theaterbesucher das Land Hessen verklagt. Dieser hatte beim Besuch der Aufführung "Faust" von Johann Wolfgang von Goethe im Staatstheater Wiesbaden durch einen Schreckschuss ein Knalltrauma erlitten. Bereits seit einiger Zeit litt der Kläger an einem chronischen Tinnitus (Ohrgeräusch). Am Sitzplatz des Klägers war der Schreckschuss ca. 128 db (A) laut. Seine Klage... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.07.2004
- 1 U 254/03 -

Theaterbesuch mit "Knalleffekt" - wer haftet für die Folgen?

Die Betätigung einer Schreckschusspistole mit einer Lautstärke bis zu 129 dB während einer Theateraufführung führt nach einer Entscheidung des 1. Zivilsenates nicht zur Haftung des Theaters für Gehörschäden eines besonders empfindlichen Besuchers.

Der Kläger, der seit 1997 unter einem chronischen Tinnitus litt, besuchte im April 1999 eine Aufführung des "Faust" im Hessischen Staatstheater. Kurz vor der Pause wurde auf der Bühne ein Schuss abgegeben, der am Sitzplatz des Klägers 129 dB laut war. Ein zweiter Schuss folgte unmittelbar nach der Pause.Der Kläger nahm das Land Hessen als Betreiber des Staatstheaters auf... Lesen Sie mehr



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