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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schneebeseitigung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 20.07.2017
- 213 C 7060/17 -
Gelegentliches Ablegen von ein bis zwei Schaufeln Schnee auf dem Grundstück des Nachbarn stellt keine gravierende Beeinträchtigung des Grundstückseigentums dar
Grundstücke sind im Winter aufgrund der natürlichen Witterung ohnehin schneebedeckt
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum auch eine Beeinträchtigung desselben darstellt. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer und Bewohner eines Hauses in München. Der Beklagte ist Eigentümer des Nachbargrundstücks. Beide Grundstücke sind im Bereich der Garagen des Beklagten durch einen Maschendrahtzaun voneinander getrennt. Auf der Seite des Klägers befindet sich dort Rasen. Mit Schreiben seines Rechtsanwalts vom 11. Januar 2011, 25. Januar 2015 und 6. März 2017 ließ der Kläger den Beklagten abmahnen. Der Kläger behauptet, dass der Beklagte regelmäßig seinen Schnee auf die Grundstücksfläche des Klägers schaufelt, um ihn dort abzulagern. Dies geschehe regelmäßig absichtlich und vor den Augen des Klägers, erstmals... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.02.2014
- 1 U 77/13 -
Wohnungseigentümergemeinschaft haftet für Glatteisunfälle auch bei Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Dritte
Zuverlässigkeit der Räum- und Streupflicht muss bei Beauftragung eines über 80 Jahre alten Rentners regelmäßig kritisch überprüft werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft haftet für Unfälle, die sich bei Schnee- und Eisglätte vor ihrem Grundstück wegen nicht erfüllter Räum- und Streupflicht ereignen. Hat sie diese Pflicht auf einen Dritten übertragen (hier einen 82jährigen Rentner) ist die Gemeinschaft dennoch zur Überwachung der Arbeiten verpflichtet und muss bei Nichterfüllung des Auftrags entsprechend handeln. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, das einem Geschädigten wegen eines Glatteisunfalls mehr als 16.000 Euro Schadensersatz zusprach.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2010 rutschte der bei der Klägerin unfallversicherte Geschädigte gegen 10 Uhr auf dem glatten Gehweg vor dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft aus und stürzte. Dabei verletzte er sich erheblich. Auf dem Gehweg war an diesem Morgen bis zum Unfallzeitpunkt nicht gestreut worden. Nach der Satzung der Stadt Varel hatte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.08.2013
- VG 1 K 366.11 -
Winterdienstverpflichtung nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück
Fahrbahnmitte bildet natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten
Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
In dem vorzuliegenden Fall ist die Klägerin Anliegerin eines Grundstücks in Berlin-Neukölln. Das Grundstück befindet sich in einer Straße, die im Straßenreinigungsverzeichnis C des Landes Berlin eingetragen ist. Daraus folgt die grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung. Unmittelbar vor dem Grundstück der Klägerin befindet sich allerdings kein gesonderter... Lesen Sie mehr