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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlafwandeln“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bayreuth, Urteil vom 10.09.2010
- 23 O 938/09 -
Unfallversicherung kommt für Sturz beim Schlafwandeln nicht auf
Private Unfallversicherung schließt Versicherungsschutz für Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen aus
Ist die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die eine erforderliche Reaktion auf eine vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulässt, durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung eingeschränkt, kann der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls ausgeschlossen sein. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Das Landgerichts Bayreuth wies dementsprechend die Klage eines Geschädigten auf Schadensersatz gegen seine private Unfallversicherung ab.
Ein Versicherungsnehmer wollte einen Unfallschaden durch Schlafwandeln bei seiner Unfallversicherung geltend machen und gab an, beim Schlafwandeln gestolpert, aufgewacht und mit dem Kopf auf eine Tischkante gefallen zu sein. Durch den Vorfall habe er einen Hornhautriss am rechten Auge erlitten, welcher die Einschränkung seiner Sehkraft zur Folge hatte. Der Geschädigte forderte von seiner Versicherung die Zahlung einer Invaliditätsleistung in Höhe von 46.500 Euro. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab und verwies auf die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, die einen Ausschluss des Schutzes für Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 28.01.2011
- 1 U 120/10 -
Unfall durch Schlafwandeln ist nicht von der Unfallversicherung gedeckt
Unfälle aufgrund einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Während des Schlafwandelns befindet sich die betreffende Person in einem Zustand, in dem sie auf Gefahren nicht mehr angemessen reagieren kann. Unfallversicherungen schließen aus diesem Grund eine Haftung für Unfälle, die sich aufgrund einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung ereignen, aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um den Rechtsstreit zwischen einer Versicherung und einem Versicherten, der nach einem Unfall während des Schlafwandelns Schadenersatz aus einer Unfallversicherung forderte.Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg handele es sich bei dem vorliegend festgestellten Schlafwandel um eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung, die... Lesen Sie mehr
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