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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schiffsunfall“ veröffentlicht wurden

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.04.2023
- 7 U 177/22 -

Schwarz-grüne Fischer­netz­markierung stellt kein übliches und geeignetes Ersatzseezeichen dar

Strandung einer Segeljacht wegen fehlerhafter Fahr­rinnen­markierung

Eine schwarz-grüne Fischer­netz­markierung stellt kein übliches und geeignetes Ersatzseezeichen dar. Wird es vorübergehend als Fahr­rinnen­markierung eingesetzt und strandet deshalb eine Segeljacht, begründet dies eine Schadens­ersatz­haftung. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Zufahrt zu einem Hafen in Schleswig-Holstein wurde wegen diverser Untiefen mit grünen und roten Tonnen gekennzeichnet. Im Jahr 2018 wurde einer dieser Tonnen zwecks Wartung entfernt und ersetzt durch eine Netzmarkierung mit schwarz-grünem Wimpel. Nachfolgend gerieten zwei Segelyachten in eine Untiefe und strandeten. Einer der Yachteigentümer klagte anschließend auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Lübeck gab der Schadensersatzklage statt. Es bestehe eine Amtshaftung nach § 839 BGB. Jedoch müsse sich der Kläger ein Mitverschulden von 1/3 anrechnen lassen. Denn... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 19.10.2016
- 12 U 2194/14 -

Zum Anscheinsbeweis bei Kollision zweier in Küstennähe vor Anker liegender Segelyachten bei Wetterwechsel

Anscheinsbeweis zur unzureichenden Sicherung und Verschulden der Besatzung des in Bewegung befindlichen Schiffes

Treibt ein vor Anker liegendes Schiff ab und stößt mit einem anderen Schiff zusammen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der sogenannte Ankerlieger unzureichend gesichert war. Zudem spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden der Besatzung des in Bewegung befindlichen Schiffes, wenn es mit einem Ankerlieger kollidiert. Dies gilt auch für Unfälle auf dem offenen Meer und bei stürmischer Wetterlage. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2011 kam es in einer kroatischen Bucht zu einem Zusammenstoß zweier deutscher Segelyachten. Die beiden Yachten ankerten in einem Abstand von etwa 300 - 350 m voneinander entfernt, als es zu einem Wetterumschwung kam. Bei stürmischem Wind löste sich der Anker einer der Yachten, wodurch sie von der Ankerstelle wegdriftete und mit der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 25.11.2011
- 7 A 241/11 -

Widerruf der Bestallung zum Seelotsen wegen Alkoholproblemen zulässig

Lotsung von Schiffen unter erheblichem Alkoholeinfluss stellt grobe Pflichtverletzung dar

Der Widerruf der Bestallung eines Seelotsen ist zulässig, wenn dieser seinen Dienst unter Alkoholeinfluss durchführt und hierdurch gröblich seine Pflichten verletzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls führte als beratender Seelotse im Juni 2009 im Emsrevier eine Lotsung durch. Er gab fehlerhafte Anweisungen, die dazu führten, dass das Motorschiff "Beluga Majesty" auf Grund lief. Blutproben vom frühen Nachmittag des Unfalltages ergaben bei dem Seelotsen eine Alkoholkonzentration von 1,61 ‰ bzw. 1,5 ‰. Daraufhin untersagte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.04.2012
- 8 ME 49/12 -

Lotsenbericht: Pflicht eines Seelotsen zum Bericht über einen Schiffsunfall trotz Gefahr der strafrechtlichen Selbstbelastung

Lotsenbericht nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Seelotsgesetz kann nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verweigert werden

Ein Seelotse hat die gesetzliche Berichts- und Auskunftspflicht nach einem Schiffsunfall auch dann zu erfüllen, wenn er Informationen preisgeben muss, die Anhaltspunkte für von ihm begangene Straftaten bieten. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Im April 2011 ereignete sich auf der Weser im Bereich der Vegesacker Kurve ein Schiffsunfall. In Folge eines Überholvorgangs kollidierte ein Schiff mit einem Schwimmdock. Das Dock wurde von seinem Liegeplatz gerissen und trieb zeitweise auf der Weser. Das Fahrwasser war bis zur Bergung gesperrt. Am Dock und an dem kollidierenden Schiff entstanden erhebliche Sachschäden. Gegen die Kapitäne... Lesen Sie mehr