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Amtsgericht Homburg, Urteil vom 28.05.2020
- 5 C 68/19 -
Neubegründung der Mietzahlungsverpflichtung nach Scheitern der Partnerschaft mit Vermieter
Aufnahme der Zahlungsverpflichtung bei Aufforderung des Vermieters
Ist eine Wohnungsmieterin aufgrund der Partnerschaft mit dem Vermieter von der Mietzahlungspflicht befreit, so lebt diese Pflicht mit dem Scheitern der Partnerschaft nicht automatisch wieder auf. Zugleich ist die Mieterin aber auch nicht dauerhaft für die Zukunft von der Zahlungspflicht befreit. Vielmehr muss die Zahlungsverpflichtung wieder aufgenommen werden, sobald der Vermieter dazu auffordert. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einige Zeit nach Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2011 nahm die Mieterin eine Beziehung mit dem Vermieter auf. Dies führte dazu, dass der Vermieter in die Wohnung der Mieterin einzog. Beide kamen mündlich darüber ein, dass die Mieterin keine Mietzahlungen mehr zu leisten hat. Mitte des Jahres 2017 kam es jedoch zum Bruch der Beziehung, so dass der Vermieter wieder aus der Wohnung auszog. Die Mieterin zahlte in der Folgezeit keine Miete. Im September 2018 forderte der Vermieter schließlich die ausstehenden Mietzahlungen. Da die Mieterin sich weigerte der Aufforderung nachzukommen, kündigte... Lesen Sie mehr
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