wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schadensteilung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2023
- 17 U 121/23 -

Verkehrsunfall mit einem Rettungswagen: Beide Parteien zahlen Hälfte

Verstoß gegen Sorgfaltspflichten begründet Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Notarzt­einsatz­fahrzeugs mit bei grünem Licht querenden

Ein Rettungs­dienst­fahrer darf eine Kreuzung bei Rot nur überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zur Kollision mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, weil dessen Fahrer den Rettungswagen aus Unachtsamkeit übersehen bzw. überhört hat, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit seiner Entscheidung das angefochtene landgerichtliche Urteil.

Die Parteien streiten um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Das Fahrzeug der Klägerin und das Notarzteinsatzfahrzeug der Beklagten fuhren zeitgleich auf eine ampelgeregelte Kreuzung in Wetzlar zu. Die Ampel für das Klägerfahrzeug sprang auf Grün, die Ampel für das Einsatzfahrzeug zeigte zu dieser Zeit Rot. Da das vor dem Klägerfahrzeug stehende Fahrzeug trotz Grünlichts nicht anfuhr, wechselte der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs auf die linke Spur und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Dort kollidierte er mit dem Einsatzwagen, welches mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn fuhr. Bei beiden Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Die Klägerin... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.09.2012
- I-9 U 32/12 -

Hälftige Schadensteilung nach Unfall beim Rückwärtsfahren auf öffentlichem Parkplatz

Für rückwärtsfahrende Verkehrsteilnehmer gelten erhöhte Sorgfalts­anforderungen

Stößt auf einem Parkplatz ein auf der Parkplatzfahrbahn rückwärtsfahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammen, sind beide Fahrzeugführer für den Unfall verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn das aus der Parkbox zurücksetzende Fahrzeug kurz vor der Kollision noch zum Stehen gekommen ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen im Sinne einer hälftigen Schadensteilung ab.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Fahrzeugführer der Klägerin das Fahrzeug aus einer Parkbox eines in Marl gelegenen Parkplatzes zurückgesetzt, während die beklagte Fahrzeugführerin mit ihrem Fahrzeug auf der Fahrbahn vor den Parkboxen rückwärtsfuhr. Es kam zum Zusammenstoß, weil die beklagte Fahrzeugführerin auf das klägerische Fahrzeug auffuhr. An diesem entstand ein Sachschaden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.12.2011
- 322 C 21241/09 -

Bei nicht aufklärbarem Verkehrsunfall tragen Beteiligte Schaden je zur Hälfte

Von Verkehrsteilnehmern geht gleichwertige Betriebsgefahr aus

Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte je die Hälfte des Schadens auf Grund der Tatsache, dass von beiden Verkehrsteilnehmern eine gleichwertige Betriebsgefahr ausging. Dies entschied das Amtsgericht München

Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr Mitte Juni 2009 ein Porschefahrer auf der Rosenheimer Straße in München auf der linken Spur. Rechts von ihm war zum gleichen Zeitpunkt ein Mercedesfahrer unterwegs. Schließlich kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Beifahrertüre des Porsches wurde dabei leicht eingedellt, die Spiegelkappe verkratzt sowie der Radlauf des rechten hinteren... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2012
- VI ZR 114/11 -

Hundehalter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfalltod seines Hundes

Tötung von Tieren soll nicht Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Menschen gleichgestellt werden

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein Anspruch auf Entschädigung für einen durch den Unfalltod des Haustieres erlittenen Schockschaden nicht geltend gemacht werden kann. Die eng umgrenzenden Grundsätze für die Gewährung eines Schmerzensgeldes im Falle des Verlustes eines Menschen sollen demnach nicht auf Fälle der Tötung von Tieren ausgeweitet werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit einer Schmerzensgeld- und Schadensersatzanforderung einer Hundehalterin zu entscheiden, nachdem ihr Haustier durch einen Unfall mit einem Traktor ums Leben kam. Neben den materiellen Kosten, die die Behandlung durch den Tierarzt, die Anschaffung eines neuen Hundes sowie das Honorar für ihren Anwalt umfassten, verlangte... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 14.06.2002
- 33 S 46/02 -

Angeleinter und aggressiver Hund verbeißt sich mit unangeleinten gutmütigen Hund

Wenn sich Hunde nicht riechen können

Verbeißen sich ein angeleintes aggressives und ein unangeleintes, aber gutmütiges Tier ineinander, haften beide Hundehalter zur Hälfte. Außerdem kann jeder vom anderen verlangen, durch Vorsichtsmaßnahmen solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Das entschied jetzt das Landgericht Coburg. Bei zwei gleich groß gewachsenen Rüden sei bei der genannten Konstellation die sogenannte Tiergefahr gleich hoch zu bewerten. Der klagende Halter des Gutmütigeren bekam deshalb 50 % seiner Tierarztkosten zugesprochen. Weiter wurde der Beklagte verurteilt, seinen angriffslustigen besten Freund nicht nur anzuleinen, sondern zusätzlich zu sichern... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.02.2005
- 14 U 132/04 -

Alkoholisierter Fahrer und Beifahrer haften bei Verkehrsunfall unter bestimmten Umständen je zur Hälfte

War vor dem Konsum von Alkohol abgesprochen, wer danach fahren soll, und setzt sich dann doch der stark alkoholisierte eigentliche Beifahrer ans Steuer, haften bei einem Unfall der Fahrer und der Beifahrer zu gleichen Teilen.Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Zwar gewichtet die Rechtsprechung im Regelfall das Verschulden des alkoholisierten Fahrers schwerer als dasjenige des Beifahrers, dem "nur" der Vorwurf gemacht wird, er habe die Alkoholisierung des Fahrers erkennen können oder müssen.Hier lag der Fall zur Überzeugung des Senats aber anders: Fahrer und Beifahrer hatten wegen des beabsichtigten Alkoholkonsums vorher verabredet,... Lesen Sie mehr




Werbung