die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rundfunkgebührenbefreiung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2018
- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -
BVerfG: Rundfunkbeitrag für Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
Antrag auf Beitragspflichtbefreiung für Zweitwohnung möglich
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
In den vorliegenden Verfahren wendeten sich drei der der Entscheidung zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich, wobei einer der Beschwerdeführer insbesondere die Beitragspflicht für Zweitwohnungen angreift. Die vierte Verfassungsbeschwerde eines im Bereich der Autovermietung tätigen Unternehmens richtet sich gegen die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich und hier insbesondere gegen die Entrichtung von zusätzlichen Beiträgen für Kraftfahrzeuge.Die Rundfunkbeitragspflicht für Erstwohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und Inhaber nicht ausschließlich privat genutzter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.09.2016
- 2 S 2168/14 -
Rundfunkbeiträge: Drittelbeitrag für Schwerbehinderte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag formell und materiell verfassungsgemäß
Die Berufung eines schwerbehinderten Klägers gegen das vorinstanzliche Urteil, mit dem dessen Klage gegen seine Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen durch den Südwestrundfunk abgewiesen worden war, wurde nunmehr zurückgewiesen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Rechtsstreit war der Kläger unter der Geltung des früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) aufgrund seiner Schwerbehinderung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht befreit gewesen. In seinem Schwerbehindertenausweis findet sich ein entsprechender Eintrag („RF“). § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 RGebStV bestimmte, dass behinderte... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2000
- B 9 SB 2/00 R -
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 aufgrund neurotischer Störung von Rundfunkgebührenpflicht befreit
Möglicher Verstoß gegen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer wegen Befreiung Behinderter
Weist ein Schwerbehinderter einen Grad der Behinderung von 100 auf und beruht dies unter anderem auf eine neurotische Störung, so ist er von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Befreiung von Behinderten kann aber möglicherweise gegen den Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer verstoßen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schwerbehinderte wies einen Grad der Behinderung von 100 auf, da sie keinen rechten Unterarm mehr hatte und eine psychische Störung aufwies. Die Störung zeichnete sich durch eine ausgeprägte soziale Anpassungsstörung, eine Meidung von Menschen und einen sozialen Rückzug aus. Sie beantragte daher die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.05.2013
- S 2 SB 5412/11 -
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Harn- bzw. Stuhlinkontinenz
Voraussetzung für Befreiung ist Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund der Behinderung
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. ab dem 1. Januar 2013 Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht wegen des Unvermögens, aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, kommt nur dann in Betracht, wenn der Betroffene wegen seines Leidens allgemein und umfassend vom Besuch solcher Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Eine Harn- bzw. Stuhlinkontinenz, die für den Betroffenen das Tragen von Windelhosen erforderlich macht, hat keinen solchen allgemeinen Ausschluss von der Teilnahme an Veranstaltungen zur Folge. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der 1932 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, bei dem das Versorgungsamt 1992 einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 unter Berücksichtigung von neurologischen und psychischen Auffälligkeiten sowie Halswirbelsäulenbeschwerden festgestellt hatte, beantragte im Mai 2011 die Zuerkennung des Merkzeichens RF für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und legte ärztliche... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2012
- 1 BvR 2550/12 -
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag erfolglos
Stellung eines Befreiungsantrags und Klage vor den Verwaltungsgerichten ist vorrangig
Vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Rundfunkbeitrag muss der Beschwerdeführer zunächst einen Befreiungsantrag stellen und vor den Verwaltungsgerichten klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein streng gläubiger Christ erhob gegen den neuen am 01. Januar 2013 eingeführten geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag Verfassungsbeschwerde. Er behauptete, er lehne jede Form der elektronischen Medien ab. Er verfüge aus religiösen Gründen weder über Fernseher, Radio, Telefon, Handy, Internetanschluss noch über ein Auto. Er könne und wolle... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- BVerwG 6 C 33.11, BVerwG 6 C 34.11, BVerwG 6 C 35.11 -
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen eines Beförderungsdienstes für behinderte Menschen
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht nur bei eigenständigen Einrichtungen gem. § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV
Der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen kann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei parallelen Rechtsstreiten.
Der Kläger betreibt Fahrdienste für behinderte Menschen. Er befördert mit eigenen Fahrzeugen behinderte Menschen von und zu Einrichtungen für diesen Personenkreis, insbesondere Heimen, Ausbildungsstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Einrichtungen werden nicht vom Kläger, sondern von anderen Trägern betrieben. Die Fahrzeuge des Klägers sind speziell für diese Beförderungen... Lesen Sie mehr