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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „religiöse Symbole“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 14.03.2019
- Vf. 3-VII-18 -
Verbot zum Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Symbole oder Kleidungsstücke für Richter/innen und Staatsanwälte/innen zulässig
Verbot ist mit Bayerischer Verfassung vereinbar
Der Bayerischer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Verbot für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Landesanwältinnen und Landesanwälte in Verhandlungen sowie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, zulässig ist.
Gegenstand des Popularklageverfahrens war eine Regelung, wonach Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Landesanwältinnen und Landesanwälte in Verhandlungen sowie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können.Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, eine islamische Religionsgemeinschaft und deren Präsident, rügten Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2018
- 7 Sa 963/18 -
Abgelehnte Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung
Keine Gefahr für den Schulfrieden oder staatliche Neutralität feststellbar
Einer Bewerberin, die ein muslimisches Kopftuch trägt, wurde eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen. Das Land Berlin kann sich nicht erfolgreich auf Neutralitätsgesetz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil nicht bestätigt.
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin geltend gemacht, ihre Bewerbung als Diplominformatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion.Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin anders als das Arbeitsgericht eine Entschädigung in Höhe von eineinhalb Monatsvergütungen... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
- C-157/15 -
Keine Diskriminierung: Unternehmensinterne Regel darf Tragen eines Kopftuchs verbieten
Pflicht zum Tragen neutraler Kleidung begründet keine unmittelbar auf Religion oder Weltanschauung beruhende Ungleichbehandlung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.
Am 12. Februar 2003 trat Frau Samira Achbita, die muslimischen Glaubens ist, als Rezeptionistin in den Dienst des Unternehmens G4S. Dieses private Unternehmen erbringt für Kunden aus dem öffentlichen und privaten Sektor u.a. Rezeptions- und Empfangsdienste. Als Frau Achbita eingestellt wurde, verbot es eine bei G4S geltende ungeschriebene Regel den Arbeitnehmern, am Arbeitsplatz sichtbare... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016
- 58 Ca 13376/15 -
Entschädigungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grundschulpädagogin erfolglos
Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Klägerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt.
Das Arbeitsgericht Berlin verneinte im zugrunde liegenden Verfahren eine nach § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbotene Benachteiligung der Klägerin im Hinblick auf das "Berliner Neutralitätsgesetz" (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005 - VerfArt29G - GVBl. 2005, 92) verneint. § 2 Neutralitätsgesetz untersagt u. a. den Lehrkräften in öffentlichen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2015
- 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar
§ 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes verstößt gegen Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; das Bundesverfassungsgericht hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen von den Arbeitsgerichten bestätigte Sanktionen wegen der Weigerung der Beschwerdeführerinnen, im Schuldienst ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch beziehungsweise eine als Ersatz hierfür getragene Wollmütze abzulegen. Sie richten sich zugleich mittelbar gegen § 57 Abs. 4 und § 58 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2012
- 55 Ca 2426/12 -
Diskriminierung einer Kopftuchträgerin in einem Bewerbungsverfahren unzulässig
Potentieller Arbeitgeber muss Entschädigung zahlen
Wird eine gläubige Muslimin aus einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, weil sie sich weigern würde ihr Kopftuch während der Arbeit abzunehmen, so stellt dies eine Diskriminierung aus religiösen Gründen dar. Der potentielle Arbeitgeber muss daher eine Entschädigung zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bewarb sich eine gläubige Muslimin auf eine Ausbildungsstelle für eine Zahnarzthelferin. Sie trug aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch. Im Rahmen des Bewerbungsgespräches wurde ihr unter anderem gesagt, dass in der Zahnarztpraxis eine einheitliche Kleidung getragen werde, die aus weißen Hosen, Hemden, T-Shirts oder Blusen bestehe. Bei Operationen müsse... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 18.03.2011
- 30814/06 -
EGMR: Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen in Italien zulässig
Gerichtshof stellt keine Konventionsverletzung fest
Kruzifixe, die in Italien in Klassenzimmern staatlicher Schulen angebracht sind, verletzen nicht Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung). Ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Staates, bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen, liegt hierbei ebenfalls nicht vor. Dies hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Die Beschwerdeführer, Soile Lautsi, geboren 1957, und ihre 1988 und 1990 geborenen Söhne, Dataico und Sami Albertin, sind italienische Staatsangehörige und leben in Italien. Die Söhne besuchten im Schuljahr 2001/02 das Istituto comprensivo statale Vittorino da Feltre, eine staatliche Schule in Abano Terme, in deren Klassenzimmern Kruzifixe angebracht waren.Bei einer... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2009
- 2 AZR 499/08 -
BAG: Muslimische Lehrerin darf auch Mütze als Kopftuch-Ersatz nicht in der Schule tragen
Abmahnung wegen Tragens religiöser Kopfbedeckung in der Schule zulässig
Gilt an einer Schule für Lehrer ein Kopftuchverbot, um keine religiösen Bekundungen abzugeben, darf an Stelle des Kopftuches auch nicht eine Mütze getragen werden, die ebenso Haare, Haaransatz und Ohren bedeckt. Eine daher erteilte Abmahnung ist zulässig, da diese Kopfbedeckung weit mehr darstellt, als nur ein modisches Accessoire. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten.Eine Kopfbedeckung,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.10.2008
- 3 K 2630/07 -
Auch das Tragen einer Baskenmütze als "Ersatz" für das Kopftuch ist einer muslimischen Lehrerin im Unterricht verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die sich dagegen wandte, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulbehörde ihr das Tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht untersagt hatte.
Nach dem im Jahre 2006 geänderten nordrhein- westfälischen Schulgesetz dürfen Lehrkräfte in der Schule u.a. keine religiösen Bekundungen abgeben, "die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören". Die klagende Lehrerin, eine 33jährige deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008
- 4 Ca 1077/08 -
NRW: Lehrerin trägt Kopftuch - Kündigungsgrund
Nordrhein-westfälisches Schulgesetz verbietet politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat die Klage einer muslimischen angestellten Lehrerin gegen eine durch das Land Nordrhein Westfalen ausgesprochene Kündigung zurückgewiesen.
Die Klägerin hatte sich trotz vorheriger Abmahnung geweigert, ihr Kopftuch – welches sie aus religiösen Gründen trägt – im Schulunterricht abzunehmen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass das 2006 geänderte nordrhein-westfälische Schulgesetz politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen verbiete.Verfassungsrechtliche... Lesen Sie mehr