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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Reichsgericht“ veröffentlicht wurden

Reichsgericht, Urteil vom 20.10.1896
- Rep. 2609/96 -

Reichsgericht: Diebstahl von elektrischer Energie mangels Körperlichkeit nicht möglich (RGSt 29, 111)

Strafbarkeit nach § 242 StGB besteht daher nicht

Da es der elektrischen Energie an der Körperlichkeit fehlt, stellt sie keine Sache im Sinne des § 242 StGB dar. Ein strafbarer Diebstahl an Elektrizität ist daher nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Reichsgerichts hervor, die kostenlose-urteile.de im Rahmen der Reihe "Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben" veröffentlicht.

Im zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 1895 einem Angeklagten vorgeworfen durch die Entnahme von Strom einen Diebstahl begangen zu haben. Während die Vorinstanz dies verneinte, da der elektrische Strom keine "Sache" sei, sollte nunmehr das Reichsgericht über den Fall urteilen.Das Reichsgericht stellte zunächst fest, dass eine "Sache" im Sinne des § 242 StGB nur eine raumfüllende Materie sein könne. Daher sei wesentliches Begriffsmerkmal die Körperlichkeit des Gegenstands. Dabei sei es unerheblich, ob er sich in festem, flüssigem oder gasförmigen Zustand befinde.Davon ausgehend bestätigte das Reichsgericht... Lesen Sie mehr

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Reichsgericht, Urteil vom 01.05.1899
- Rep. 739/99 -

Reichsgericht zur Entziehung von Elektrizität: Diebstahl an Strom ist nicht möglich (RGSt 32, 165)

Elektrische Energie stellt keine Sache im Sinne des § 242 StGB dar

Ein Diebstahl an Strom ist nicht möglich, da die elektrische Energie keine Sache im Sinne des § 242 StGB darstellt. Dies entschied das Reichsgericht im Jahr 1899. Kostenlose-urteile.de veröffentlicht diese Entscheidung in der Reihe "Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben".

Im zugrunde liegenden Fall zapfte ein Monteur im Jahr 1899 eine städtische Stromleitung an, um somit sein gemietetes Zimmer mit Licht zu versorgen. Das Reichsgericht hatte nunmehr zu entscheiden, ob dieses Verhalten ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB darstellte.Das Reichsgericht stellte zunächst fest, dass ein Diebstahl nur an körperlichen... Lesen Sie mehr

Reichsgericht, Urteil vom 21.05.1927
- V 476/26 -

Edelmann-Fall: Ein Edelmannswort ersetzt keine Formvorschriften (RGZ 117, 121)

Ein Ehrenwort ändert nichts an der Formbedürftigkeit eines Vertrags - Vertragspartner kann sich nicht auf Arglist des anderen Teils berufen

Wenn der Gesetzeswortlaut nicht weiterhilft, begründen Parteien ihre Ansprüche gerne unter Verweis auf allgemeine Rechtsgrundsätze und Generalklauseln wie den Grundsatz von Treu und Glauben. Der vom Reichsgericht 1927 entschiedene Edelmann-Fall zeigt exemplarisch, dass sich damit gesetzliche Wertungen nicht aushebeln lassen. So kann aus einer moralischen Verpflichtung nicht unbedingt eine rechtliche Bindungswirkung abgeleitet werden. Wenn zwei Vertragsparteien eine Vereinbarung treffen, dabei aber bewusst die gesetzlichen Formvorschriften außer Acht lassen, so entfaltet die Vereinbarung auch keine rechtliche Bindungswirkung.

Der Klage lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der ehemals als Betriebsleiter angestellte Kläger hatte seinen Arbeitgeber verklagt. Dessen Generaldirektor, ein Herr von Z., hatte ihm versprochen, dass das von ihm bis dahin als Dienstwohnung genutzte Hausgrundstück anstelle von zwei nicht in bar auszuzahlenden Weihnachts-Gratifikationen von je 60.000 DM in sein Eigentum übergehen solle.... Lesen Sie mehr

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Reichsgericht, Urteil vom 08.06.1920
- II 549/19 -

Haakjöringsköd-Fall: Nicht die falsche Bezeichnung zählt, sondern das übereinstimmend Gewollte (RGZ 99, 147)

Vertragsauslegung: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet)

Der Haakjöringsköd-Fall ist der Paradefall zur Veranschaulichung des Rechtsgrundsatzes der falsa demonstratio non nocet. Das Reichsgericht hatte 1920 in einem Streitfall zu entscheiden, in dem die Parteien den Kauf von Haakjöringsköd vereinbart hatten. Käufer wie Verkäufer waren bei Vertragsschluss übereinstimmend davon ausgegangen, Haakjöringsköd sei Walfischfleisch. Tatsächlich ist es aber ein norwegischer Begriff für Haifischfleisch.

Am 18.11.1916 verkaufte der Beklagte dem Kläger 214 Fass Haakjöringsköd. Beide gingen davon aus, es handele sich um Walfischfleisch. Ende November bezahlte der Kläger den zuvor auf Grundlage des Preises für Walfischfleisch vereinbarten Kaufpreis. Bei der Einfuhr nach Hamburg wurde die Ware schließlich beschlagnahmt, da es in Folge des 1. Weltkriegs für Haifischfleisch - anders als für... Lesen Sie mehr

Reichsgericht, Urteil vom 07.12.1911
- VI 240/11 -

Linoleumteppich-Fall: Sorgfalts­pflichtverletzung kann schon vor Vertragsabschluss zu Schadens­ersatzansprüchen führen (RGZ 78, 239)

Zur Vertragshaftung aus Verschulden bei Vertragsanbahnung (culpa in contrahendo)

Jedes Lehrbuch zum Allgemeinen Schuldrecht zitiert ihn: Den vom Reichsgericht 1911 entschiedenen Linoleumteppich-Fall. Zentrales Problem des Falls ist die Frage, ob schon vor Abschluss eines Vertrags vorvertragliche Pflichten entstehen, die im Fall der Verletzung vertragliche Schadensersatz­ansprüche auslösen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch fand sich keine gesetzliche Regelung. Die Richter behalfen sich mit dem gewohnheits­rechtlich anerkannten und von Rudolph von Jhering 1861 entwickelten Rechtsinstitut der culpa in contrahendo. Heute ist die Haftung für vorvertragliches Verschulden gesetzlich klar geregelt und in § 311 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB verankert.

Der Fall spielt in einem Kaufhaus. Die Klägerin begibt sich mit ihrer Tochter nach verschiedenen Einkäufen in das Linoleumlager, um einen Linoleumteppich zu kaufen. Dort wird sie von einem Handlungsgehilfen des Kaufhauses bedient. Dieser legt ihr unterschiedliche Muster vor. Sie wählt eines aus. Um an die betreffende Linoleumrolle heranzukommen und sie hervorzuholen, stellt der Handlungsgehilfe... Lesen Sie mehr




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