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Donnerstag, 9. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „RBB“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2024
- 60 Ca 1631/23 und WK 60 Ca 3213/23 -

RBB muss Ex-Betriebsdirektor Ruhegeld zahlen

Ruhegeldregelung nicht sittenwidrig

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des Produktions- und Betriebsdirektors des rbb im Wesentlichen stattgegeben. Es hat den Arbeitsvertrag nicht im Hinblick auf die darin enthaltene Vereinbarung eines Ruhegeldes für nichtig erachtet. Weiter hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die außerordentliche Kündigung des rbb beendet worden sei. Es hat den rbb zur Zahlung der vereinbarten Ruhegelder ab September 2023 verurteilt. Damit unterscheidet sich die Entscheidung von den im Wesentlichen klageabweisenden Entscheidungen zweier anderer Kammern des Arbeitsgerichts Berlin betreffend die Kündigungen des Verwaltungs­direktors des rbb und der Juristischen Direktorin des rbb.

In dem auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien die Zahlung eines Ruhegeldes von monatlich etwa 8.900 EUR ab dem Ende der Befristung bis zum Beginn der Altersrente des Produktions- und Betriebsdirektors.Diese Regelung sei nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Auch unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denen der rbb als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt verpflichtet sei, liege kein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vor. Selbst wenn eine Sittenwidrigkeit der Ruhegeldregelung angenommen werde, führe dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags.... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2023
- 22 Ca 13070/22 -

Kündigung des Arbeits­verhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb rechtens

Arbeitsvertrag wegen Vereinbarungen zum nachvertraglichen Ruhegeld "sittenwidrig" und deswegen nichtig

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeits­verhältnisses abgewiesen.

Die in Folge der Schlesinger-Affäre durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg ausgesprochenen Kündigungen sind nun auch in einem dritten Fall vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt worden. Damit bleibt auch die Kündigung der vormaligen Juristischen Direktorin Susann Lange zunächst bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2023
- 21 Ca 1751/23 -

Arbeitsgericht Berlin erklärt den Dienstvertrag des Ex-RBB Verwaltungsdirektors für sittenwidrig - Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023 einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können. Auf die Wirksamkeit der erklärten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses kam es daher streitentscheidend nicht mehr an.

Auf Basis der vertraglichen Regelung sollte dem Kläger nach Ablauf des Vertrages – bereits vor Erreichen des Rentenalters – ein Ruhegeld gezahlt werden, ohne dass der Kläger hierfür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Ruhegeld errechnet sich auf der Grundlage des Vergütungsanspruchs des Klägers in Höhe von zuletzt ca. 20.900 EUR brutto monatlich. Daneben sollte der Kläger... Lesen Sie mehr