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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Raumhöhe“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Plößneck, Urteil vom 30.11.2005
- 4 C 279/05 -

Kleinere Räumhöhe kann zu Mietmangel führen

Wohnung war tatsächlich 10 % kleiner als angegeben

Wenn die tatsächliche Raumhöhe einer Wohnung zwei Zentimeter geringer ist, als im Mietvertrag angegeben und sich daraus eine um mehr als zehn Prozent kleinere Wohnfläche ergibt, handelt es sich um einen Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Plößneck hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Mieter beim Nachmessen seiner Wohnung fest, dass die Raumhöhe nur 1,98 m betrug, wo hingegen im Mietvertrag von 2,00 m ausgegangen worden war. Dieser kleine Unterschied hatte gravierende Folgen.Nach den Grundsätzen zur Bestimmung der Wohnraumgröße werden Flächen nur dann voll berücksichtigt, wenn die Höhe des Raumes 2,00 m übersteigt. Weil dies nicht an allen Stellen der Wohnung der Fall war, ergab sich eine geringere Wohnungsgröße. Tatsächlich war die Wohnung nur 47,57 qm groß anstatt 59 qm. Der Mieter minderte daher die monatliche Miete entsprechend, woraufhin der Vermieter klagte.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Holzminden, Urteil vom 07.02.2007
- 10 C 221/06 (I) -

Berechnung der Betriebskosten bei Flächenabweichungen

Tatsächliche Wohnungsfläche gilt

Wenn in der Betriebskostenabrechnung nach der Wohnfläche abgerechnet wird, ist die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich; nicht die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl. Das hat das Amtsgericht Holzminden entschieden.

Im Fall stritten Mieter und Vermieter um die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte bei der Abrechnung eine Wohnungsgröße von 48 Quadratmeter zugrunde gelegt, so wie es im Mietvertrag stand. Tatsächlich war die Wohnung aber nur 44 Quadratmeter groß, da sie über Dachschrägen verfügte, die eine Raumhöhe von weniger als zwei Meter hatten.Das Gericht entschied, dass es... Lesen Sie mehr




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