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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rasenmähen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 19.02.2015
- 118 C 97/13 -

Nachbarstreit wegen Rasenroboter: Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs eines Rasenroboters

Keine wesentliche Lärmbelästigung des Nachbargrundstücks durch Rasenroboter

Kommt es durch den Betrieb eines Rasenroboters zu keiner wesentlichen Geräuschbelästigung des Nachbargrundstücks, so steht dem Nachbarn auch kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs des Rasenroboters zu. Von einer unwesentlichen Lärmbelästigung ist vor allem dann auszugehen, wenn die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden. Dies hat das Amtsgericht Siegburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks nutzten zum Rasenmähen einen Roboter. Dieser war unter Wahrung der Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr werktäglich von 7 bis 20 Uhr in Betrieb. Zudem musste der Roboter alle 60 bis 75 Minuten seine Ladestation aufsuchen und für 45 bis 60 Minuten seinen Akku aufladen. Nach dem Ladevorgang nahm der Roboter seine Tätigkeit wieder auf. Ein Nachbar fühlte sich von dem Roboter gestört. Er beklagte eine dauerhafte Lärmbelästigung und erhob daher Klage auf Unterlassung des Betriebs des Rasenroboters über eine Zeit von fünf Stunden hinaus.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 10.11.2003
- 644 C 241/03 -

Beschädigung eines Pkw durch aufgewirbelten Stein: Vor dem Rasenmähen besteht Pflicht des Freizeitgärtners zur Absuche der Rasenfläche nach Steinen

Keine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung bei vorgenommener Sichtkontrolle

Wird ein Pkw während des Rasenmähens durch einen aufgewirbelten Stein beschädigt, so besteht dann kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Freizeitgärtner vor dem Rasenmähen die Rasenfläche nach Steinen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen abgesucht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2002 wurde ein Pkw auf einem Campingplatz beschädigt. Zur Beschädigung kam es aufgrund eines durch einen Rasenmäher aufgewirbelten Steins. Der Fahrzeugbesitzer machte für den Schaden den rasenmähenden Freizeitgärtner verantwortlich und klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg... Lesen Sie mehr



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