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Samstag, 27. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Räumungsfrist“ veröffentlicht wurden

Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.04.2024
- 5 O 197/23 -

Ohne Zahlung droht eine Räumung auch im Pflegeheim

Pflegeheim darf Miet­zahlungs­rückstände mit Räumungsklage durchsetzen

Kann sich ein Heimbewohner nicht mehr selbst um die Bezahlung des Pflegegeldes kümmern und kümmert sich auch der rechtliche Betreuer nicht darum, droht eine Kündigung. Das Landgericht (LG) Lübeck hat entschieden, dass ein Zimmer im Heim wegen Zahlungsverzuges geräumt werden muss.

Eine ältere Frau steht unter rechtlicher Betreuung und wohnt in einem Pflegeheim. Trotz mehrfacher Mahnungen zahlt sie jahrelang nicht das volle Pflegegeld. Schließlich kündigt das Pflegeheim den Heimvertrag wegen offener Beträge von rund 35.000 €. Vor dem Landgericht Lübeck will das Pflegeheim den Auszug der Frau aus dem Heim erreichen. Die Frau – vertreten durch den Betreuer – hält die Kündigung für rechtswidrig. Falls sie wirklich ausziehen müsse, sei ihr zumindest eine Räumungsfrist zu gewähren.Das Gericht hat entschieden, dass die Frau das Zimmer räumen muss. Die Kündigung sei wegen Zahlungsrückstandes wirksam. Nach Abwägung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin II, Beschluss vom 17.02.2024
- 67 T 108/23 -

Verlängerung der Räumungsfrist kann nicht mit gerichtsbekannter Anspannung des Wohnungsmarkts begründet werden

Mieter muss ausreichende Bemühung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum belegen

Allein mit der Begründung, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2023 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte auf Antrag des Mieters die Räumungsfrist verlängert. Begründet hat es dies damit, dass die Anspannung des Wohnungsmarktes gerichtsbekannt sei. Der Vermieter, der bestritten hat, dass sich der Mieter überhaupt um Ersatzwohnraum bemüht habe, legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.11.2023
- 311 S 25/23 -

Fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchs­überlassung: Bei Aufenthalt von vier bis sechs Wochen liegt kein bloßer Besuch vor

Keine Gewährung einer Räumungsfrist bei vorhandener Ersatzunterkunft

Wenn der Mieter für eine vorübergehende Zeit Besuch bei sich aufnimmt, so liegt keine unbefugte Gebrauchs­überlassung vor. Diese Grenze wird aber bei einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen überschritten, so dass in diesem Fall ein Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter besteht. Verfügt der Mieter zudem über eine Ersatzunterkunft, besteht keine Notwendigkeit zur Gewährung einer Räumungsfrist. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da der Mieter einer Wohnung in Hamburg für August und September 2022 diese Dritten zur Nutzung überlassen hatte, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht. Er gab an, dass es sich um Besuch von ihm gehandelt habe. Die Vermieterin ließ dies nicht geltend und erhob Räumungsklage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Beschluss vom 14.11.2022
- 18 C 56/22 -

Verkürzung der Räumungsfrist wegen erheblichem Fehlverhaltens des räumungspflichtigen Mieters

Versuch des Aufbruchs einer Wohnungstür und Bedrohung des Nachbarn

Ist ein Wohnungsmieter zur Räumung verpflichtet, rechtfertigt ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungsfrist. Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn der Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wurde im September 2022 verpflichtet, seine Wohnung bis Ende Februar 2023 zu räumen. Im Oktober 2022 versuchte der Mieter die Wohnungstür eines Nachbarn mit einem massiven Gegenstand einzuschlagen. Zudem bedrohte er den Mieter. Selbst nach dem Eintreffen der Polizei hörte der Mieter nicht auf zu randalieren... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2020
- 67 T 57/20 -

Verlängerung der Räumungsfrist: Gericht muss Feststellungen zum Bemühen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen

Versagung der Fristverlängerung nur bei Möglichkeit der Ersatz­wohnraum­beschaffung innerhalb der Frist

Muss ein Gericht über die Verlängerung einer Räumungsfrist entscheiden, so muss es Feststellungen zum Bemühen des Mieters zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen. Eine Versagung der Fristverlängerung ist nur möglich, wenn festgestellt wurde, dass eine Ersatz­wohnraum­beschaffung innerhalb der Frist bei hinreichend intensiver Suche möglich war. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau wurde der Mieterin eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli 2020 gewährt. Die Mieterin beantragte nunmehr die Verlängerung der Frist. Sie gab an, trotz intensiver Bemühungen nicht geschafft zu haben, Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie führte dies auf ihre gesundheitliche Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020
- 43 C 263/18 -

Räumungsfrist von drei Monaten aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche

Schutz des Vermieters durch Möglichkeit der Nutzungs­entschädigung

Aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche ist den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Nutzungs­entschädigung gemäß § 546 a BGB geschützt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf im März 2020 die Mieter einer Wohnung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dabei hat das Gericht von sich aus über die Gewährung einer Räumungsfrist entschieden.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren ist. Es sei zu beachten,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2020
- 67 S 16/20 -

Virus-Pandemie begründet Verlängerung der Räumungsfrist

Erschwerte Bedingungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum

Kommt es aufgrund einer Virus-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wodurch die Beschaffung von Ersatzwohnraum erschwert wird, so ist die Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zu verlängern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mieter vom Amtsgericht Berlin-Mitte im Dezember 2019 zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Gericht setzte eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020. Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten gesetzlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hielt der Mieter die Beschaffung von Ersatzwohnraum innerhalb der gesetzten Frist... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -

Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieter­feindlichen Parolen

Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten

Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieter­feindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gronau, Urteil vom 19.11.2018
- 2 C 121/18 -

Körperlicher Angriff auf Hausmeister sowie Bezeichnung als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer" rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Keine Abmahnung wegen irreparabler Erschütterung des Ver­trauens­verhältnis­ses durch schwerwiegende Pflichtverletzung

Greift ein Wohnungsmieter einen Hausmeister körperlich an und bezeichnet ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer", rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Eine vorherige Abmahnung ist wegen der schwerwiegenden und das Ver­trauens­verhältnis irreparabel erschütternden Pflichtverletzung gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hausmeister war im Mai 2018 zur Mittagszeit auf dem Außengelände einer Wohnanlage mit einem Benzinlaubbläser beschäftigt, wovon sich ein Mieter offenbar gestört fühlte. Er ging zum Hausmeister, schubste ihn und bezeichnete ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer". Der Vermieter nahm dieses Verhalten zum Anlass den Mieter fristlos ohne... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2018
- 433 C 777/18 -

Räumungsanspruch ohne Räumungsfrist bei ungenehmigtem Einzug in Wohnung

Nächtlicher Lärm und verursachter Wasserschaden begründen ebenfalls Räumungsanspruch

Ein Ehepaar, das sich ohne Wissen des Vermieters Zutritt zu einer von ihm vermieteten Wohnung verschafft habe, wurde nunmehr zur Herausgabe der Wohnung an den Vermieter verurteilt. Eine Gewährung von Räumungsfrist wurde dem Ehepaar versagt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Verfahren hatte die Klägerin die 26,33 qm große 1-Zimmer-Wohnung mit Mietvertrag vom 01.07.2014 zu einer monatlichen Grundmiete von 485,00 Euro an eine dritte Person vermietet. Diesem Mieter wurde nach Angaben der Klägerin Anfang November 2017 wegen Ruhestörungen gekündigt. Die Rückgabe der Wohnung erfolgte durch einen Vertreter des ursprünglichen Mieters am 15.11.2017.... Lesen Sie mehr



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