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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Räumungsfrist“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Beschluss vom 14.11.2022
- 18 C 56/22 -
Verkürzung der Räumungsfrist wegen erheblichem Fehlverhaltens des räumungspflichtigen Mieters
Versuch des Aufbruchs einer Wohnungstür und Bedrohung des Nachbarn
Ist ein Wohnungsmieter zur Räumung verpflichtet, rechtfertigt ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungsfrist. Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn der Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wurde im September 2022 verpflichtet, seine Wohnung bis Ende Februar 2023 zu räumen. Im Oktober 2022 versuchte der Mieter die Wohnungstür eines Nachbarn mit einem massiven Gegenstand einzuschlagen. Zudem bedrohte er den Mieter. Selbst nach dem Eintreffen der Polizei hörte der Mieter nicht auf zu randalieren und Beleidigungen auszusprechen. Der Nachbar erlitt Todesangst. Der Vermieter beantragte aufgrund des Vorfalls die Verkürzung der Räumungsfrist.Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied zu Gunsten des Vermieters und verkürzte die... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2020
- 67 T 57/20 -
Verlängerung der Räumungsfrist: Gericht muss Feststellungen zum Bemühen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen
Versagung der Fristverlängerung nur bei Möglichkeit der Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist
Muss ein Gericht über die Verlängerung einer Räumungsfrist entscheiden, so muss es Feststellungen zum Bemühen des Mieters zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen. Eine Versagung der Fristverlängerung ist nur möglich, wenn festgestellt wurde, dass eine Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist bei hinreichend intensiver Suche möglich war. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau wurde der Mieterin eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli 2020 gewährt. Die Mieterin beantragte nunmehr die Verlängerung der Frist. Sie gab an, trotz intensiver Bemühungen nicht geschafft zu haben, Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie führte dies auf ihre gesundheitliche Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020
- 43 C 263/18 -
Räumungsfrist von drei Monaten aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
Schutz des Vermieters durch Möglichkeit der Nutzungsentschädigung
Aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche ist den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB geschützt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf im März 2020 die Mieter einer Wohnung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dabei hat das Gericht von sich aus über die Gewährung einer Räumungsfrist entschieden.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren ist. Es sei zu beachten,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2020
- 67 S 16/20 -
Virus-Pandemie begründet Verlängerung der Räumungsfrist
Erschwerte Bedingungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum
Kommt es aufgrund einer Virus-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wodurch die Beschaffung von Ersatzwohnraum erschwert wird, so ist die Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zu verlängern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mieter vom Amtsgericht Berlin-Mitte im Dezember 2019 zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Gericht setzte eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020. Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten gesetzlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hielt der Mieter die Beschaffung von Ersatzwohnraum innerhalb der gesetzten Frist... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieterfeindlichen Parolen
Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten
Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gronau, Urteil vom 19.11.2018
- 2 C 121/18 -
Körperlicher Angriff auf Hausmeister sowie Bezeichnung als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer" rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Keine Abmahnung wegen irreparabler Erschütterung des Vertrauensverhältnisses durch schwerwiegende Pflichtverletzung
Greift ein Wohnungsmieter einen Hausmeister körperlich an und bezeichnet ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer", rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Eine vorherige Abmahnung ist wegen der schwerwiegenden und das Vertrauensverhältnis irreparabel erschütternden Pflichtverletzung gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hausmeister war im Mai 2018 zur Mittagszeit auf dem Außengelände einer Wohnanlage mit einem Benzinlaubbläser beschäftigt, wovon sich ein Mieter offenbar gestört fühlte. Er ging zum Hausmeister, schubste ihn und bezeichnete ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer". Der Vermieter nahm dieses Verhalten zum Anlass den Mieter fristlos ohne... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2018
- 433 C 777/18 -
Räumungsanspruch ohne Räumungsfrist bei ungenehmigtem Einzug in Wohnung
Nächtlicher Lärm und verursachter Wasserschaden begründen ebenfalls Räumungsanspruch
Ein Ehepaar, das sich ohne Wissen des Vermieters Zutritt zu einer von ihm vermieteten Wohnung verschafft habe, wurde nunmehr zur Herausgabe der Wohnung an den Vermieter verurteilt. Eine Gewährung von Räumungsfrist wurde dem Ehepaar versagt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Verfahren hatte die Klägerin die 26,33 qm große 1-Zimmer-Wohnung mit Mietvertrag vom 01.07.2014 zu einer monatlichen Grundmiete von 485,00 Euro an eine dritte Person vermietet. Diesem Mieter wurde nach Angaben der Klägerin Anfang November 2017 wegen Ruhestörungen gekündigt. Die Rückgabe der Wohnung erfolgte durch einen Vertreter des ursprünglichen Mieters am 15.11.2017.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 14.11.2017
- 473 C 13483/17 -
Mieter muss sich auch an mündlich geschlossene Vereinbarung über Auszugstermin halten
Es gilt das gesprochene Wort
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich ein Mieter auch an einen nur mündlich geschlossenen aber dennoch nachweisbaren Vergleich über einen Auszugstermin halten muss. Das Amtsgericht gab damit der Klage einer Vermieterin auf Räumung einer Dienstwohnung statt und gewährte eine gut dreimonatige Räumungsfrist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von der beklagten Witwe eines früheren Mitarbeiters und deren zwei längst erwachsenen Kindern die Herausgabe eines sieben Zimmer umfassenden Reihenhauses mit gut 120 m² Wohnfläche, das direkt neben dem früheren Arbeitsplatz liegt, um dieses seinem Nachfolger und dessen Familie als neue Dienstwohnung zur Verfügung stellen zu können.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2017
- 424 C 26626/16 -
Zwangsräumung über 13 Jahre nicht veranlasst: Recht auf Wohnungsräumung seitens des Vermieters verwirkt
AG München zum Anspruch des Vermieters auf Herausgabe einer Wohnung nach Mietrückständen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Recht des Vermieters auf Räumung einer Wohnung verwirkt ist, wenn er über 13 Jahre hinweg die Zwangsräumung nicht veranlasst.
Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete die beklagte Gemeinde im Landkreis München an das klagende Ehepaar seit Anfang 2000 eine gemeindliche Wohnung. Die beiden mittlerweile volljährigen Kinder des Ehepaares wohnten seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. ihrer Geburt ununterbrochen in der Wohnung. Wegen Mietrückständen in Höhe von 3.671 Euro erwirkte die Gemeinde gegen die Familie... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brühl, Urteil vom 21.12.2007
- 22 C 433/07 -
Fristlose Kündigung einer Wohnungsmieterin aufgrund Gewalttätigkeiten ihres Ehemanns gegen Mitmieter
Vorherige Abmahnung nicht erforderlich
Ist der Ehemann einer Wohnungsmieterin gegenüber Mitmietern gewalttätig, kann der Mieterin ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Ehemann einer Wohnungsmieterin schon mehrfach mit Gewalttaten gegenüber anderen Mietern aufgefallen. Im Juni 2007 kam es schließlich zu einem Vorfall, den die Vermieterin zum Anlass nahm, die Wohnungsmieterin fristlos zu kündigen. Der Ehemann der Mieterin hatte an diesem Tag einer Mitmieterin den Mittelfinger gezeigt und ihrem Sohn gegen das Schienbein... Lesen Sie mehr
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