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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Putzschäden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.02.2022
- 17 C 96/21 -

Dachgeschossausbau, Gerüst, verklebte Fenster und große Putzschäden rechtfertigen Mietminderung von 30 %

Mietvertraglicher Ausschluss des Minderungsrechts unwirksam

Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einem Dachgeschossausbau, Baugerüst, verklebte Fenster und erhebliche Putzschäden können eine Mietminderung in Höhe von 30 % der Bruttomiete rechtfertigen. Ein mietvertraglicher Ausschluss des Minderungsrechts während der Instand­setzungs­arbeiten ist unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Januar 2021 kam es an einem Wohnhaus in Berlin zu umfangreichen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten. So wurde das Wohnhaus eingerüstet und sämtliche Fenster mit Folien verklebt. Zudem wurde das Dachgeschoss ausgebaut, wodurch es zu lauten Klopf- und Schlaggeräuschen kam. Zudem entstanden in der darunter liegenden Wohnung erhebliche Putzschäden an der Decke. Die Mieter der Wohnung beanspruchten aufgrund der Beeinträchtigungen eine Mietminderung. Die Vermieterin lehnte dies ab und verwies auf einen mietvertragliche Regelung, wonach bei Instandsetzungsarbeiten kein Recht zur Mietminderung besteht. Die Mieter erhoben schließlich Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020
- 32 C 1562/19 -

Recht zur Mietminderung bei undichter Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer

Mietminderung von 10 bzw. 5 % der Bruttomiete

Ist eine Duschkabine undicht, so dass erhebliche Wassermengen austreten, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer in der Größe von zwei DIN A4-Seiten mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2017 minderten die Mieter einer Wohnung in Stuttgart ihre Miete um 10 %, da die Duschkabine undicht war und es deshalb zu erheblichem Austritt von Wasser kam. Bei der Reparatur der Duschkabine im Juni 2018 wurde die Wand im Schlafzimmer in einem Umfang von zwei DIN A4-Seiten beschädigt. Aufgrund der Beschädigung bröckelte Putz von... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 14.11.2018
- 2 O 11810/16 -

Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht gilt bei Begleitschäden nicht

Verursachung von Kratzern auf Glasflächen bei Reinigungsarbeiten stellt Begleitschaden dar

Die Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht gilt bei Begleitschäden nicht. Ein Begleitschaden liegt etwa vor, wenn durch Reinigungsarbeiten Kratzer an Glasflächen entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines neu errichteten Hauses hatte im Juni 2015 eine Reinigungsfirma mit der Vornahme der Hausreinigung beauftragt. Bei den Putzarbeiten entstanden an den Glasfassadenflächen großflächig Kratzer, was den Austausch der betroffenen Teile erforderlich machte. Die zu erwartenden Kosten für den Austausch in Höhe von voraussichtlich... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 04.02.2015
- 7 C 43/14 -

Kein ungepflegtes Treppenhaus bei vereinzelten Putzschäden und kleineren Farbabplatzungen sowie kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an Hausfassade

Graffiti stellt bei fehlender Vereinbarung zur Beschaffenheit der Hausfassade keinen Mangel dar

Von einem ungepflegten Treppenhaus kann nicht allein dann ausgegangen werden, wenn vereinzelte Putzschäden und kleinere Farbabplatzungen vorliegen. Zudem begründet Graffiti an der Hausfassade dann keinen Beseitigungs­anspruch des Mieters, wenn über die Beschaffenheit der Hausfassade keine Vereinbarung getroffen wurde und es sich auch nicht um eine Luxusimmobilie handelt. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von einem seiner Mieter die Zustimmung für eine Mieterhöhung. Der Mieter weigerte sich aber diese zu erteilen, da seiner Meinung nach das Treppenhaus ungepflegt gewesen sei. Zudem forderte der Mieter die Beseitigung eines Graffitis an der Straßenfassade. Dies wiederum lehnte der Vermieter ab. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mitte, Urteil vom 15.01.2015
- 21 C 43/14 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude sind nicht als Wohnwert mindernd zu berücksichtigen

Kein Vorliegen eines schlechten Instand­haltungs­zustands

Im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens mindern kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude nicht den Wohnwert. Denn insofern liegt kein schlechter Instand­haltungs­zustand vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von seinen Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Dieser kamen die Mieter nur teilweise nach. Sie bemängelten einen schlechten Instandhaltungszustand des Gebäudes. So lagen Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude vor. Der Vermieter ließ dies nicht gelten und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr