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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „private Angelegenheit“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.07.2018
- S 1 U 2825/16 -
Kein Versicherungsschutz für Unfall bei Unterbrechung des Arbeitswegs zum Betanken des Fahrzeugs
Auftanken eines Fahrzeugs ist als Vorbereitungshandlung einer versicherten Tätigkeit dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzuordnen
Unterbricht ein Beschäftigter auf der Fahrt von seiner Arbeitsstelle zu seiner Wohnung seine Heimfahrt, indem er zum Tanken seines Fahrzeugs (hier Mofa) eine Tankstelle anfährt und auf dem Tankstellengelände von einem anderen Fahrzeug gerammt und dadurch verletzt wird, so ist der Versicherte bei diesem Ereignis keiner versicherten Tätigkeit nachgegangen, die dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte auf der Fahrt von seiner Arbeitsstelle zu seiner Wohnung seine Heimfahrt unterbrochen, indem er zum Tanken seines Mofas eine Tankstelle angefahren hatte. Auf dem Tankstellengelände wurde er von einem anderen Fahrzeug gerammt. Hierbei zog er sich eine Prellung der Wirbelsäule zu.Seine auf Feststellung des Unfallereignisses als Arbeitsunfall gerichtete Klage wies das Sozialgericht Stuttgart ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Zurücklegen von Wegen stellt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Instanzgerichte regelmäßig nicht die Ausübung der versicherten... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017
Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in privatem WhatsApp-Chat unwirksam
Weitergabe privater Unterhaltungen an den Arbeitgeber darf nicht zu Lasten von Arbeitnehmern gehen
Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die fristlosen Kündigungen von Angestellten, die in einem kleinen privaten WhatsApp-Chat fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, unwirksam sind.
Die Angestellten des zugrunde liegenden Verfahrens waren fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten.Das Arbeitsgericht Mainz gab den Kündigungsschutzklagen statt. Das Gericht sah in dem Verhalten der Angestellten keinen Kündigungsgrund, weil dies auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.08.2013
- M 12 K 13.1024 -
Unfall eines Beamten auf der Toilette stellt keinen Dienstunfall dar
Beamtenrechtlicher Versicherungsschutz erlischt mit Durchschreiten der Badezimmertür
Verletzt sich ein Polizeibeamter auf der Toilette, so stellt dies keinen Dienstunfall dar. Denn die Notdurft wird nicht in Ausübung des Dienstes verrichtet, sondern stellt eine rein private Angelegenheit dar. Der beamtenrechtliche Versicherungsschutz erlischt daher mit dem Durchschreiten der Badezimmertür. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Polizeibeamter begab sich während eines Aufenthalts im Polizeipräsidium auf die Besucher-Toilette. Dort klemmte er sich seinen Mittelfinger zwischen zwei Türen ein und verletzte sich dabei. Der Polizeibeamte verlangte aufgrund dessen von seinem Dienstherrn den Vorfall als einen Dienstunfall anzuerkennen. Nachdem sich dieser weigerte dem... Lesen Sie mehr