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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „PrimaCom“ veröffentlicht wurden
Landgericht Leipzig, Beschluss vom 02.12.2011
- 5 O 3533/11 -
Sternchenhinweis genügt nicht für Rücknahme von plakativen Leistungsversprechen
Preiswerbung für Telefonanschluss irreführend
Per einstweiliger Verfügung wurde dem Telekommunikationsunternehmen PrimaCom untersagt, blickfangmäßig mit einem Preis für einen Telefonanschluss zu werben, wenn das beworbene Produkt nicht über die gesamte Vertragsdauer zu diesem Preis von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig hervor.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat die PrimaCom auf seiner Internetseite einen Telefonanschluss mit Telefonflatrate beworben.Der in der Werbung angegebene monatliche Grundpreis von 15 Euro war blickfangmäßig hervorgehoben. Erst am Ende der Seite wurde in einem in kleiner Schriftart gehaltenen Sternchenhinweis darauf hingewiesen, dass die Option Telefonflatrate nur für die ersten drei Monate inklusiv ist und ab dem 4. Monat der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten 10 Euro zusätzlich zum Grundpreis kostet. Bei Abschluss des Vertrages war der Kunden demnach gezwungen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von insgesamt 210 Euro zu entrichten.... Lesen Sie mehr
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