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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Prämienanpassung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- IV ZR 177/22 -

BGH zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Privat Krankenversicherte können Auskunftsanspruch zu früheren Prämienanpassungen haben

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Versicherungsnehmer aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen kann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist. Dagegen folgt aus Art. 15 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Daten­schutz­grund­verordnung - DSGVO) grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungs­schreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen.

Der Kläger wendet sich gegen die Wirksamkeit von Prämienanpassungen in seiner privaten Krankenversicherung. Mit der Klage hat er vom beklagten Versicherer unter anderem Auskunft über alle Beitragserhöhungen aus den Jahren 2013 bis 2016 durch Vorlage von Unterlagen verlangt, die Angaben zur Höhe der Beitragserhöhungen unter Benennung der jeweiligen Tarife, die ihm übermittelten Anschreiben mit Begründungen, die Nachträge zum Versicherungsschein sowie die Beiblätter enthalten. Diesen Antrag hat er im Rahmen einer Stufenklage gestellt, mit der er unter anderem die Feststellung, dass die noch genauer zu bezeichnenden Erhöhungen unwirksam seien, und die... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.06.2022
- IV ZR 253/20 -

Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung wirksam

Wirksame Prämien­anpassungs­klausel in Verbindung mit Tarifbedingungen des Versicherers

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung in § 8 b Abs. 1 MB/KK 2009 (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung; i.F.: MB/KK) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des Versicherers enthalten ist. Dies betrifft Beitragserhöhungen, bei denen der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungs­leistungen eine Abweichung über dem tariflich festgelegten Prozentsatz von 5 % ergeben hat, der gesetzliche Schwellenwert von 10 % aber nicht überschritten wird.

Der Kläger wendet sich gegen mehrere Beitragserhöhungen seines privaten Krankenversicherers, die er für unwirksam hält, und klagt daher unter anderem auf Rückzahlung der auf die Beitragserhöhungen gezahlten Prämienanteile.Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat dies zum Teil abgeändert und die Beklagte unter anderem zur teilweisen Rückzahlung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2021
- IV ZR 113/20 -

Verjährung von Rück­forderungs­ansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Beginn der Verjährungsfrist wegen unsicherer Rechtslage nicht bis zur Klärung durch den BGH hinausgeschoben

Der Bundesgerichtshof hat über einen Fall entschieden, in dem der Versicherungsnehmer erhöhte Kranken­versicherungs­beiträge zurückverlangte, die er seit dem Jahr 2008 aufgrund seiner Ansicht nach unwirksamer Prämienanpassungen gezahlt hatte. Der Senat hat in diesem Fall einen möglichen Anspruch auf Rückzahlung der bis zum 31. Dezember 2014 gezahlten Erhöhungsbeträge als verjährt angesehen.

Der Kläger wandte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren 2008, 2009, 2013 und 2016, die sein privater Krankenversicherer vorgenommen hatte. Der Kläger ist der Auffassung, dass die Beitragserhöhungen wegen unzureichender Begründungen im Sinne des § 203 Abs. 5 VVG unwirksam seien; er forderte mit seiner im Jahr 2018 erhobenen Klage zuletzt u.a. die Rückzahlung der auf die... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2020
- IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 -

BGH zum Umfang der Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung erfordert die Angabe der Rechnungsgrundlage

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungs­leistungen oder Sterbe­wahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben.

Die Kläger wandten sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren zwischen 2014 und 2017, die ihr privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hatte.Im Verfahren IV ZR 294/19 beanstandete der Kläger zuletzt nur noch die Mitteilungen über die Gründe für die Beitragserhöhungen. Das Landgericht hat seiner Klage stattgegeben,... Lesen Sie mehr




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