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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Polizeigsetz“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 23.09.2022
- 5 B 303/21 -

Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt als "Brennpunkt der Straßenkriminalität" gerechtfertigt

Polizeiliche Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt darf fortgeführt werden

Ein Dortmunder Bürger, der sich im Eilverfahren gegen die offene Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt gewandt hatte, ist auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das Ober­verwaltungs­gericht hat seine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgewiesen.

Ein ca. 270 m langer Abschnitt der Münsterstraße in der Dortmunder Nordstadt wird von der Polizei mit insgesamt 18 festinstallierten Videokameras überwacht, um der dortigen Straßenkriminalität zu begegnen. Der Antragsteller, ein Dortmunder Bürger, sah sich hierdurch in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und beantragte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, der Polizei die Videoüberwachungsmaßnahmen durch einstweilige Anordnung zu untersagen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Verweis auf die Kriminalitätsbelastung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt.Mit... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2021
- 1 BvR 2771/18 -

Unzulässige Verfassungs­beschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit IT-Sicherheitslücken

Verfassungs­beschwerden wegen Verstoßes gegen die Subsidiarität unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen). Die Verfassungs­beschwerde ist unzulässig, weil zum einen die Möglichkeit einer Verletzung der grundrechtlichen Verpflichtung zum Schutz vor dem unbefugten Zugang Dritter zu informations­technischen Systemen nicht hinreichend dargelegt ist und sie zum anderen den Anforderungen der Subsidiarität im weiteren Sinne nicht genügt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: § 54 Polizeigesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 6. Oktober 2020 (PolG BW) ermöglicht die heimliche Inhaltsüberwachung von Telekommunikation zu präventiv-polizeilichen Zwecken zum Schutz bestimmter gewichtiger Rechtsgüter. Nach dem hier von den Beschwerdeführenden angegriffenen § 54 Abs. 2 PolG BW darf die Überwachung im Wege eines... Lesen Sie mehr