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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pharmaunternehmen“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 26.07.2022
- L 8 KR 125/22 B ER -

Hochdosis-Influenza-Impfstoff: Ärzte dürfen bei älteren Patienten weiter konventionelle Impfstoffe nutzen - Pharmaunternehmen unterliegt vor Gericht

Kein Anspruch auf Monopolstellung auf dem Markt der Grippe-Impfstoffe für über 60-jährige Versicherte

Die Verordnung, die das Impfen von Versicherten über 60 Jahren auch mit konventionellen Influenza-Impfstoffen befristet weiterhin ermöglicht, ist nicht außer Vollzug zu setzen. Das Pharmaunternehmen, die den einzigen bislang zugelassenen Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt, hat keinen Anspruch auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung. Dies entschied in einem einstweiligen Rechts­schutz­verfahren das Hessischen Landes­sozial­gerichts.

Ein in Frankfurt ansässiges Pharmaunternehmen vertreibt einen Hochdosis-Influenza-Impfstoff mit einer vierfach höheren Dosierung im Vergleich zu den bisherigen quadrivalenten Influenza-Impfstoffen. Dieser erste und bislang einzige Hochdosis-Influenza- Impfstoff wurde im Mai 2020 vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen. Im Januar 2021 empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) diesen Impfstoff für die Impfung von Personen ab 60 Jahren im Hinblick auf die signifikante, statistisch abgesicherte Überlegenheit der Impfwirksamkeit bei älteren Menschen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss daraufhin, in die Schutzimpfungs-Richtlinie einen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.03.2021
- 26 Sch 18/20 -

Eigene Internetrecherchen des Schiedsgerichts im Schiedsspruch verwertbar

OLG Frankfurt am Main zu einem Schiedsspruch zweier Pharmaunternehmen

Im Schiedsverfahren kann das Schiedsgericht dem Schiedsspruch auch Ergebnisse eigener Internetrecherchen zugrunde legen. Ob das Schiedsgericht verspäteten Vortrag zu Recht berücksichtigt hat, ist im Rahmen des Vollstreckbarerklärungs­verfahrens nicht zu prüfen. Das Erforschen der materiellen Wahrheit geht insoweit dem Interesse an dem Einhalten von Verspätungs­vorschriften vor. Das OLG erklärte mit am 26.03.2021 veröffentlichter Entscheidung einen Schiedsspruch zwischen zwei Pharmaunternehmen über gut 140 Mio. € für vollstreckbar.

Die Antragstellerin ist eine österreichische pharmazeutische Gesellschaft, die auf Arzneimittel für seltene Krankheiten spezialisiert ist. Die taiwanesische Antragsgegnerin ist eine Biotechnologie-Gesellschaft und Inhaberin aller Rechte an einem Alpha-Interferon. Die Zusammenarbeit der Parteien betraf die kommerzielle Nutzung dieses Wirkstoffes zur Entwicklung eines Medikaments... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.08.2017
- L 1 KR 120/17 -

Tierärztliche Tätigkeit in Pharmaindustrie ist nicht renten­versicherungs­pflichtig

Berufsgruppe der Tierärzte hat grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht

Abhängig Beschäftigte sind renten­versicherungs­pflichtig. Wird eine Tätigkeit ausgeübt, die zur Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungs­einrichtung und einer berufsständischen Kammer verpflichtet, besteht jedoch ein Anspruch auf Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht. Hiervon ist bei einer tierärztlichen Tätigkeit auszugehen. Eine approbations­pflichtige Tätigkeit - wie z.B. die Tätigkeit eines niedergelassenen Tierarztes - ist insoweit nicht Voraussetzung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine approbierte Tierärztin aus dem Landkreis Gießen ist bei einem pharmazeutischen Unternehmen tätig, welches Plasmaprotein-Biotherapeutika herstellt. Die 49-jährige Tierärztin ist als Teamleiterin für die Qualitätssicherung und Sicherheit bei der Herstellung von Blutgerinnungsmitteln, bei der tierische Zellen verwendet werden, beschäftigt.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.01.2016
- 9 U 895/15 -

Werbung für Arzneimittel mit nicht zweifelsfrei nachgewiesener therapeutischer Wirkung unzulässig

Inhalte von Werbeaussagen müssen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung für Arzneimittel dann unzulässig ist, wenn und soweit der Inhalt der Werbeaussage nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Daher ist die Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel, das gegen Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen zugelassen ist, zu unterlassen, soweit sie eine schnelle und effektive Hilfe bei akutem Schnupfen sowie bei chronischer Sinusitis und eine regenerierende Wirkung auf die Nasenschleimhaut verspricht. Für ein homöopathisches Mittel gegen nervös bedingte Unruhezustände und Schlafstörungen darf nicht mit dem Hinweis geworben werden, das Präparat fördere Gelassenheit, es helfe, den alltäglichen Herausforderungen wieder gestärkt entgegenzutreten, es fördere die Selbst­heilungs­kräfte und stelle das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder her.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Präparat gegen "Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen" zugelassen worden war, bewarb das Produkt im November 2014 in einer Zeitschrift unter anderem damit, dass es "schnell und effektiv" sowohl bei... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.01.2014
- 1 U 55/13 -

Pharmaunternehmen muss Auskunft über Nebenwirkungen eines Medikaments mit dem Wirkstoff "Allopurinol" erteilen

Zeitlicher Zusammenhang zwischen Einnahme eines Arzneimittels und erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Auskunftsanspruch eines Geschädigten ausreichend

Ein Pharmaunternehmen aus Ulm ist verpflichtet, Auskunft über Nebenwirkungen und bekannt gewordene Verdachtsfälle von Nebenwirkungen eines Medikaments mit dem Wirkstoff "Allopurinol" zu erteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Medikament mit dem Wirkstoff "Allopurinol" wird sehr häufig bei Gichterkrankungen insbesondere zur Reduzierung der Harnsäure im Blut verordnet. Das Pharmaunternehmen weist in der verwendeten Packungsbeilage u.a. darauf hin, dass als Überempfindlichkeitsreaktion Abschälungen der Haut auftreten können sowie Hautveränderungen beobachtet... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2013
- L 7 KA 106/12 KL ER -

Novartis Pharma GmbH unterliegt im Eilverfahren um Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Einleitung der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht willkürlich

Der Eilantrag der Novartis Pharma GmbH im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) um die Nutzenbewertung der von Novartis vertriebenen Gliptine ist abzulehnen. Widerspruch bzw. Klage gegen die Veranlassung der Nutzenbewertung bzw. die Aufforderung, ein Dossier einzureichen, entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem "Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 22. Dezember 2010 ist dem GBA auch die Aufgabe zugefallen, den Nutzen von bereits zugelassenen und im Verkehr befindlichen Arzneimitteln zu bewerten ("Bestandsmarkt", § 35 a Abs. 6 SGB V). Im Zuge dessen beschloss der GBA im... Lesen Sie mehr