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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Personalausfall“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 03.05.2017
- 425 C 1171/17 -

"Wilder Streik" des Flugpersonals stellt keinen außergewöhnlichen Umstand für Fluggesellschaft dar

Fluggast steht wegen Flugannullierung Anspruch auf Ausgleichszahlung zu

Wird ein Flug annulliert, weil es zu einem "wilden Streik" des Flugpersonals kommt, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) stützen. Einem betroffenen Fluggast steht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall annullierte eine Fluggesellschaft mehrere Flüge, weil es zu massenhaften Krankmeldungen vom Flugpersonal kam. Hintergrund dessen waren Umstrukturierungspläne der Fluggesellschaft, mit denen ein Teil der Mitarbeiter nicht einverstanden waren. Ein von den Flugannullierungen betroffener Fluggast klagte gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Ausgleichsleistung.Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm stehe ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO zu. Auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO habe sich die Fluggesellschaft nicht berufen dürfen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.05.2017
- 29 C 3361/16 (40) -

"Wilder Streik": Massenhafte Krankmeldung von Flugpersonal stellt außergewöhnlichen Umstand dar

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung

Meldet sich ein erheblicher Teil des Flugpersonals krank, stellt dies unabhängig davon, ob dies als "Wilder Streik" oder tatsächliche Fluguntauglichkeit zu bewerten ist, einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) dar. Ist ein Fluggast davon in Form einer Flugannullierung betroffen, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Oktober 2016 ein Flug von Frankfurt a.M. nach Heraklion annulliert. Hintergrund dessen waren massenhafte Krankmeldungen von Personal der Fluggesellschaft, die eine Aufrechterhaltung des normalen Flugbetriebs unmöglich machten. Die Fluggesellschaft kaufte zwar Subcharter hinzu und rekrutierte zusätzliches Personal, dennoch musste sie den Flugbetrieb... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.02.2017
- 509 C 12714/16 -

Kein Ausgleichsanspruch aufgrund Flugverspätung wegen "Wilden Streiks"

Fluggesellschaft kann sich erfolgreich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Ist eine Fluggesellschaft von einem "Wilden Streik" in Form von massenhaften Krankmeldungen betroffen, so kann sie sich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen. In diesem Fall rechtfertigt eine Flugverspätung keine Ausgleichsansprüche nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Flug von Düsseldorf nach Rhodos im Oktober 2016 nicht wie geplant starten, da die Fluggesellschaft von massiven Krankmeldungen durch das Cockpit-Personal und das Kabinenpersonal betroffen war. Hintergrund des "Wilden Streiks" waren die von der Belegschaft kritisierten Umstrukturierungspläne der Fluggesellschaft. Ein Fluggast des betroffenen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bühl, Urteil vom 20.02.2017
- 3 C 480/16 -

"Wilder Streik": Massenhafte unberechtigte Krankmeldungen von Mitarbeitern begründen keinen außergewöhnlichen Umstand für Fluggesellschaft

Wilder Streik nicht vergleichbar mit regulärem von Gewerkschaft organisiertem Streik

Die massenhafte unberechtigte Krankmeldung von Mitarbeitern begründet für eine Fluggesellschaft keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Ein solcher "Wilder Streik" ist nicht vergleichbar mit einem regulären, von einer Gewerkschaft organisierten Streik. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bühl hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Fluggesellschaft von einer massenhaften unberechtigten Krankmeldung von Mitarbeiterin betroffen. Durch diesen "Wilden Streik" beabsichtigten die Mitarbeiter auf eine Umstrukturierung des Unternehmens Einfluss nehmen zu können. Die Fluggesellschaft vertrat die Meinung, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliege, der zu einer Befreiung von einer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.03.2017
- 31 C 117/17 (16) -

"Wilder Streik": Flugverspätung aufgrund massenhafter fingierter Krankmeldungen des Personals begründet Ausgleichsansprüche der Fluggäste

Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil massenhaft Personal eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht ("Wilder Streik"), liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) vor. Den von der Verspätung betroffenen Fluggästen steht damit eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Flug von Frankfurt a.M. nach Fuerteventura im Oktober 2016 um einen Tag verschoben werden, da sich Cockpit- und Kabinenpersonal in Scharen unter Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit krankmeldeten und nicht zur Arbeit erschienen. Hintergrund dessen war, dass das Personal eine von der Fluggesellschaft geplante Umstrukturierung verhindern wollte.... Lesen Sie mehr




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