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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pauschalabzüge für Warmwasser und Haushaltsenergie“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 02.09.2009
- S 34 AS 634/08 -

Arbeitslosengeld II: Behörde darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen

Nur die Übernahme der reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung darf abgelehnt werden

Einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin darf die Erstattung einer Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigert werden, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Die 57 Jahre alte Klägerin aus Dresden lebte mit ihrer damals 16 Jahre alten Tochter von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). Im Sommer 2005 verlangte ihr Vermieter eine Betriebskostennachzahlung von knapp 250 €. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten durch die ARGE Dresden. Die Behörde lehnte zunächst ab. Im Widerspruchsverfahren bewilligte sie 75 €. Auch das hielt sie später für zu viel. Aus der Abrechnung ergebe sich im Einzelnen, dass die Klägerin über das Jahr gesehen Warmwasserkosten von knapp 400 € gehabt habe. Diese müsse sie selbst tragen. Die ARGE übernehme nur die kalten Betriebskosten und die reinen Heizkosten.... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 05.03.2007
- S 29 AS 498/05  -

Heizkostenpauschalierung für Hartz IV-Empfänger unzulässig

Erstattung richtet sich nach tatsächlichem Verbrauch

Die Praxis der Grundsicherungsträger im Hochsauerlandkreis (HSK), Empfängern von Arbeitslosengeld II nur pauschalierte Heizkosten zu erstatten, ist rechtswidrig. Maßgeblich sind vielmehr die angemessenen Abschlagszahlungen und etwaige Nachzahlungsforderungen des Energieversorgers.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 48-jährigen Langzeitarbeitslosen aus Meschede, die mit ihrer 14-jährigen Tochter in einem 1954 erbauten Eigenheim mit einer Wohnfläche von 117 qm wohnt. Die Stadt Meschede bewilligte eine Heizkostenpauschale von 66,24 Euro, wobei sie eine für zwei Personen angemessene Wohnungsgröße von 60 qm zu Grunde legte. Der HSK wies den Widerspruch... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006
- L 7 AS 126/06 ER -

Rechte und Pflichten von ALG-II-Empfängern bei Unterkunftskosten

Pauschalierung von Heizkosten nicht zulässig

Eine Fülle sozialgerichtlicher Verfahren befasst sich mit Auseinandersetzungen um Höhe und Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizkosten. Hält eine Kommune die Unterkunftskosten eines Arbeitslosen für zu hoch, so fordert sie ihn in der Regel auf, dieselben durch Umzug in eine günstigere Wohnung oder Untervermietung zu senken. Das Hessische Landessozialgericht hat klargestellt, welche Rechte und Pflichten Leistungsempfänger bei der Frage der Senkung der Unterkunftskosten haben.

Im aktuellen Fall hatte ein Arbeitsloser gegen die entsprechende Aufforderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg einstweiligen Rechtsschutz begehrt. Er argumentierte, eine Untervermietung in seiner 90 qm-Wohnung sei wegen der gemeinsamen Nutzung von Küche und Bad unzumutbar. Im übrigen habe die Kommune ihre Aufforderung zur Kostensenkung nicht konkretisiert, so dass er nicht habe wissen... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2006
- L 3 ER 148/06 AS -

LSG zur Bewilligung von Heiz- und Nebenkosten bei Hilfebedürftigen

Keine Pauschalbeträge als Leistungsgrundlage

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf der Leistungsträger keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten ohne Prüfung des konkreten Einzelfalles zur Grundlage seiner Leistung machen. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Eine Hilfebedürftige und ihr minderjähriger Sohn, die im Westerwaldkreis wohnen, bezogen seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Zunächst wurden die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang berücksichtigt. Mit einem Bescheid vom Dezember 2005 wurde die Hilfebedürftige darauf hingewiesen, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwändungen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.03.2006
- S 29 AS 176/05 -

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Pauschale Abschläge von Heizkosten unzulässig

Wohnen Langzeitarbeitslose in einer unangemessen teuren Mietwohnung, haben sie gleichwohl Anspruch auf volle Übernahme ihrer Heizkosten, solange ein Wohnungswechsel nicht verlangt werden kann und sie die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen können. Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung ist unzulässig.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 37-jährigen Arbeitslosen aus Schmallenberg, die mit ihrem jugendlichen Sohn in einer 93 qm großen Mietwohnung lebt. Die Stadt Schmallenberg erklärte sich bereit, während einer Übergangszeit von sechs Monaten die Kaltmiete von 375,- Euro zu tragen, kürzte jedoch die Heizkostenpauschale von 60,- auf 45,60 Euro. Der Hochsauerlandkreis... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Freiburg, Beschluss vom 18.05.2005
- S 9 AS 1581/05 ER -

Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe: Sozialgericht Freiburg hält Pauschalabzüge für Warmwasser und Haushaltsenergie für zu hoch

Das Sozialgericht Freiburg hat entschieden, dass die von den Sozialleistungsträgern in Baden-Württemberg vorgenommenen Pauschalabzüge für Haushaltsenergiekosten und die Bereitung von Warmwasser zu hoch sind.

Bezieher von Arbeitslosengeld II oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialhilferecht (SGB XII) haben neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Hierzu gehören neben der Kaltmiete grundsätzlich auch die Mietnebenkosten. Hiervon sind allerdings die Kosten der... Lesen Sie mehr



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