die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pauschalabgeltung von Mehrarbeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2019
- 5 AZR 452/18 -
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung unwirksam
Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs müssen hinreichend klar bestimmt sein
Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden beschäftigt. Die Parteien haben "Vertrauensarbeitszeit" vereinbart, d.h. der Kläger hat über Beginn und Ende der Arbeitszeit grundsätzlich selbst zu entscheiden. Auf das Arbeitsverhältnis finden die in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossenen "Allgemeinen Arbeitsbedingungen für die ver.di-Beschäftigten" (AAB) Anwendung. Diese sehen vor, dass Gewerkschaftssekretäre, die regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich neun freie Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Die anderen Beschäftigten... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2012
- 24 Ca 5430/12 -
Daimler: Kürzung pauschaler Mehrarbeitsvergütung und Streichung von Aufwandsentschädigung für freigestellten Betriebsrat rechtmäßig
Bisherige Regelungen verstoßen u.a. gegen das Vergünstigungsverbot
Die Klage eines freigestellten Betriebsrats der Daimler AG auf Zahlung einer Mehrarbeitspauschale in bisheriger Höhe und Aufwandsentschädigung wurde vom Arbeitsgericht Stuttgart abgewiesen.
Der klagende Arbeitnehmer hatte seit seiner Wahl zum Betriebsrat im Jahr 2006, wie alle Betriebsratsmitglieder, aufgrund einer im Grundsatz seit 1972 geltenden internen Richtlinie eine Mehrarbeitspauschale im Umfang von 8 Stunden pro Monat sowie seit seiner Freistellung im Jahr 2008 eine Aufwendungsersatzpauschale erhalten. Die Daimler AG strich mit Wirkung zum 01.02.2012 den Pauschalaufwendungsersatz... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.08.2005
- 5 AZR 545/04 -
Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - einseitige Ausschlussfristen
Der Kläger war bei dem beklagten privaten Rettungsdienst bis zum 31. März 2002 mit einer Stundenvergütung in Höhe von 7,93 Euro als Rettungsassistent beschäftigt. Anschließend war er gegen ein festes Grundgehalt in Höhe von 1.690,00 Euro (= 9,07 Euro je Arbeitsstunde) tätig. Mehrarbeitsstunden sollten mit 7,93 Euro vergütet werden. Im Bruttoarbeitsentgelt waren nach dem vorformulierten Arbeitsvertrag Nachtarbeitszuschläge enthalten. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Kläger die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen verlangt.
Die Klage hatte vor dem Bundesarbeitsgericht für die Zeit bis Ende März 2002 Erfolg. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.12.2001
- 6 Sa 965/01 -
Unwirksamkeit einer Pauschalabgeltung von Mehrarbeit
In einem vorformulierten Arbeitsvertrag eines Metzgermeisters, der als Filialleiter einer Fleischmarktkette eingesetzt wurde, war die pauschale Abgeltung von anfallender Mehrarbeit durch die übertarifliche Vergütung vorgesehen.Das Landesarbeitsgericht stellte fest, dass solche Abreden der arbeitsgerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen und im Einzelfall unwirksam sein... Lesen Sie mehr