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Landgericht Coburg, Urteil vom 05.10.2021
- 11 O 76/21 -
Zur notwendigen Kausalität einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei einem Schaden durch Sturm
Beweislast für Ursächlichkeit eines Schadens trägt die Geschädigte
Eine Klage auf Schadensersatz blieb vor den Landgericht Coburg erfolglos, weil der Eigentümer eines beschädigten Pkw nicht nachweisen konnte, dass weitere Kontrollen eines Straßenbaumes das Herabfallen eines Astes bei starkem Wind verhindert hätten.
Die Klägerin nahm den beklagten Eigentümer einer Pappel auf
Gefahren durch Bäume als unvermeidbar hinzunehmen
Das LG wies nach der Vernehmung zweier Zeugen die Klage ab. Der Klägerin war es nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass bei weiteren Überwachungsmaßnahmen eine Schädigung des Baumes entdeckt und so der Schaden an ihrem Fahrzeug verhindert worden wäre. Das Gericht machte in seiner Entscheidung zunächst deutlich, dass jeder Baum an einer Straße eine mögliche Gefahrenquelle darstellt, weil auch gesunde Bäume beispielsweise durch Naturereignisse entwurzelt werden können. Auch sind Erkrankungen des Baumes von außen nicht immer erkennbar. Deshalb sind gewisse Gefahren, die auf natürliche Gegebenheiten beruhen, als unvermeidbar hinzunehmen. Eigentümer von Straßenbäumen müssen deshalb in der Regel die Bäume zweimal im Jahr sorgfältig untersuchen, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand.
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Zur Haftung wegen der Verletzung dieser Pflichten kann es dann kommen, wenn bei den notwendigen Kontrollen die Gefahr hätte erkannt und beseitigt werden können. Diesen Beweis muss der Geschädigte erbringen, wenn er mit seiner Klage Erfolg haben will. An dieser Voraussetzung scheiterte hier die Klägerin. Im Hinblick auf die vom Beklagten veranlassten Kontrollen des Baumes und auch weil der herabgefallene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2024
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34464
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