wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 05.10.2021
11 O 76/21 -

Zur notwendigen Kausalität einer Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung bei einem Schaden durch Sturm

Beweislast für Ursächlichkeit eines Schadens trägt die Geschädigte

Eine Klage auf Schadensersatz blieb vor den Landgericht Coburg erfolglos, weil der Eigentümer eines beschädigten Pkw nicht nachweisen konnte, dass weitere Kontrollen eines Straßenbaumes das Herabfallen eines Astes bei starkem Wind verhindert hätten.

Die Klägerin nahm den beklagten Eigentümer einer Pappel auf Schadensersatz in Anspruch. Sie hatte Ende Juni 2020 ihren Pkw auf einem Parkplatz unter dem Baum abgestellt und behauptete nun, während eines starken Windes sei ein Ast vom Baum des Beklagten abgebrochen und habe das Fahrzeug der Klägerin beschädigt. Der Beklagte hätte sich nicht ausreichend um die besonders pflegebedürftige Pappel gekümmert und schulde deshalb Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. Schließlich – so behauptete die Klägerin – hätten vorbeugende Maßnahmen den Schadensfall verhindern können. Der Beklagte verwies demgegenüber darauf, dass eine Fachfirma Ende April 2019 einen umfassenden Baumkronenschnitt vorgenommen und dabei sämtliche dürren Äste entfernt habe. Im Herbst 2019 sei dann nochmals eine Baumkontrolle durchgeführt worden, ohne dass dabei Mängel an Stamm oder Ästen entdeckt worden wären.

Gefahren durch Bäume als unvermeidbar hinzunehmen

Das LG wies nach der Vernehmung zweier Zeugen die Klage ab. Der Klägerin war es nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass bei weiteren Überwachungsmaßnahmen eine Schädigung des Baumes entdeckt und so der Schaden an ihrem Fahrzeug verhindert worden wäre. Das Gericht machte in seiner Entscheidung zunächst deutlich, dass jeder Baum an einer Straße eine mögliche Gefahrenquelle darstellt, weil auch gesunde Bäume beispielsweise durch Naturereignisse entwurzelt werden können. Auch sind Erkrankungen des Baumes von außen nicht immer erkennbar. Deshalb sind gewisse Gefahren, die auf natürliche Gegebenheiten beruhen, als unvermeidbar hinzunehmen. Eigentümer von Straßenbäumen müssen deshalb in der Regel die Bäume zweimal im Jahr sorgfältig untersuchen, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand.

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Zur Haftung wegen der Verletzung dieser Pflichten kann es dann kommen, wenn bei den notwendigen Kontrollen die Gefahr hätte erkannt und beseitigt werden können. Diesen Beweis muss der Geschädigte erbringen, wenn er mit seiner Klage Erfolg haben will. An dieser Voraussetzung scheiterte hier die Klägerin. Im Hinblick auf die vom Beklagten veranlassten Kontrollen des Baumes und auch weil der herabgefallene Ast nicht dürr oder morsch gewesen war, sondern grün und voll belaubt, ging das Gericht nicht davon aus, dass eine weitere Kontrolle des Baums – etwa im Frühjahr 2020 – den Schaden hätte verhindern können. Stattdessen war nach der Überzeugung des Gerichts der zum Zeitpunkt des Vorfalls herrschende starke Wind Ursache für das Abbrechen des Astes. Das Urteil ist rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2024
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34464 Dokument-Nr. 34464

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34464

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?