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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2018
S 43 AS 2221/18 -

Jobcenter muss Kosten für Teilnahme an privat veranstaltetem Abiball nicht übernehmen

Kosten für außerschulische Veranstaltung müssen aus gesparten Regelleistungen bestritten werden

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für eine Teilnahme an einem privat veranstalteten Abiball keinen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen und daher nicht vom Jobcenter übernommen werden müssen. Damit blieb die Klage von zwei Abiturientinnen auf Zahlung von jeweils etwa 200 Euro für einen Abiball gegen das Jobcenter erfolglos.

Im zugrunde liegenden Fall nahmen zwei Schwestern an einer privaten "Abiball"-Veranstaltung zum Schulabschluss teil. Zu den Kosten gehörten jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, jeweils 27 Euro für die "Abiball"-Karten sowie je etwa 50 Euro für neue Kleider und je etwa 40 Euro für neue Schuhe. Die beiden Schwestern beantragten beim Jobcenter die Übernahme dieser Kosten. Es handele sich um einen unabweisbaren Mehrbedarf.

Jobcenter verneint Anspruch auf Mehrbedarf

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Der geltend gemachte Bedarf sei aus der Regelleistung zu bestreiten. Dagegen klagten die beiden Schwestern.

Teilnahme an Veranstaltung war nicht verpflichtend

Das Sozialgericht Düsseldorf lehnte die Klage ab. Es möge zwar wünschenswert sein, an einer solchen privaten Schulabschlussfeier teilzunehmen. Es habe sich jedoch nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt. Eine Teilnahme sei nicht verpflichtend gewesen. Es bestehe im Rahmen der Existenzsicherung kein Anspruch darauf, an allen gesellschaftlichen Ereignissen in gewünschtem Umfang teilnehmen zu können. Zudem habe das Ereignis seit geraumer Zeit festgestanden. Die Klägerinnen hätten die Beträge ansparen oder durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit erwirtschaften können.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2019
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online (pm)

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Dokument-Nr.: 27062 Dokument-Nr. 27062

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Kommentare (4)

 
 
Just saying schrieb am 15.02.2019

Für knapp 7 Mio Menschen im HIV System werden jährlich Förderungen in Höhe von knapp 3,6 Mrd Euro aufgewandt. Zur Verwaltung dieser Menschen hingegen werden jährlich 6.9 Mrd Euro gebraucht. Da kann natürlich kein Geld da sein.

Wer nun meint es hakt für denjenigen habe ich noch 2 Zahlen: Für knapp 100.000 Landwirte werden - EU-weit - jährlich mindestens 40 Mrd Euro an offenen und verdeckten "Subventionen" ausgegeben. Da ist natürlich Geld da.

Die Schwestern hier haben also einen großen Makel: Sie sind nicht korrupt.

Walter schrieb am 15.02.2019

Genau! Faules Pack! Sollen wie jeder andere Schüler auch nach der Schule arbeiten gehen; immerhin ist man spätestens 18 Uhr mit den Hausaufgaben fertig und kann noch locker bis 3 Uhr nachts auf dem Bau schuften. Anschließend sind dann noch locker 3 ganze Stunden Schlaf drin bis zum Schulbus. Davon könnte man sogar noch 2 Stunden für Heimarbeit aufbringen.

Also bitte, stellt euch nicht so an - Abi ist doch kein Erholungsurlaub!</sarcasm>

deutscher Pflegel-Flegel antwortete am 15.02.2019

Ja, Walter, das geht ja auch nicht, dass man hier Kinder vom Staat unterstützt haben will.

Das macht nur Ungarn für seine eigenen Kinder.

Besser ist es doch Kindergeld ins Ausland zu überweisen, aber nicht künftige deutsche Elite.

Deutschland ist eh zum Irrenhaus verkommen.

deutscher Pflegel-Flegel antwortete am 15.02.2019

Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Moschee-Besuch für unsere Schüler verpflichtend ist. Vielleicht hätte man den Mädels den Tipp geben sollen, dass Burka-Pflicht für die Abi-Veranstaltung bestanden hat und dass diese Veranstaltung in der "Abi- Moschee" stattfindet. Ein nettes Schild über dem Partykeller wäre inspirierend.

Für so was hat man hier seit 3 Jahren immer Verständnis. Da hätte kein Job- Center gewagt nicht zu zahlen..... Statt `ner Burka hätten sie sich dann ein anständiges Kleid kaufen können.

In dem Land hier muss man so mitspielen, wie es gefördert/ gefordert wird.

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