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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parodie“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.04.2018
- 6 U 116/17 -
"TV-Flops": Konkurrent darf Fernsehpannen anderer Sender nicht kostenlos ausstrahlen
Ausschnitte können nicht als kostenfrei zulässige Zitate im Sinne des Urheberrechts angesehen werden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender ("TV Flops") von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der vom NDR produzierten Sendereihe "Top Flops" wurden Ausschnitte von Fernsehbeiträgen diverser Sender gezeigt, in denen als lustig empfundene Pannen (Moderatorin hat etwas zwischen den Zähnen, gähnende Moderatorin, Pannen mit Tieren, etc.) geschehen waren. Darunter waren auch Sendungen der RTL-Gruppe. Diese verklagte daraufhin den produzierenden Sender NDR und andere öffentlich-rechtliche Sender, die das Format ebenfalls ausgestrahlt hatten, u.a. auf Bezahlung einer Lizenzgebühr für die gesendeten Sequenzen. Die Beklagten hatten dagegen argumentiert, die Schnipsel seien im Rahmen einer Parodie gesendet... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.2015
- I ZR 59/13 -
Puma-Hersteller darf "springenden Pudel" verbieten lassen
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin der bekannten deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug "PUMA" und dem Umriss einer springenden Raubkatze. Das Zeichen wird auf Sportbekleidung verwendet. Der Beklagte ist Inhaber einer prioritätsjüngeren deutschen Wort-Bild-Marke, die aus dem Schriftzug "PUDEL" und... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.09.2014
- C-201/13 -
Urheber eines Werks kann Parodie mit diskriminierender Aussage untersagen lassen
Zusammenhang und Zielverfolgung sind zu berücksichtigen
Vermittelt eine Parodie eine diskriminierende Aussage, kann der Inhaber der Rechte an dem parodierten Werk verlangen, dass sein Werk nicht mit dieser Aussage in Verbindung gebracht wird. Die wesentlichen und einzigen Merkmale einer Parodie bestehen darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, von dem sie sich wahrnehmbar unterscheiden muss, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über das Urheberrecht* sieht vor, dass Urheber das ausschließliche Recht haben, die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben. Die Mitgliedstaaten können es jedoch erlauben, dass ein Werk ohne die Zustimmung seines Urhebers zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches genutzt wird.Im hier zugrunde liegenden Fall verteilte... Lesen Sie mehr
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