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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkettkratzer“ veröffentlicht wurden

Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2014
- 6 S 45/14 -

Vermieter steht Schaden­ersatz­anspruch wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung zu

Mieter muss im Rahmen seiner Obhutspflicht Schäden von Mietsache abwehren

Verursacht ein Hund im Rahmen der artgerechten Haltung Schäden am Parkett, so haftet dafür grundsätzlich der Mieter. Denn dieser muss im Rahmen seiner Obhutspflicht alles Zumutbare tun, um Schäden von der Mietsache abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschädigte der Labrador des Mieters einer Wohnung durch sein artgerechtes Verhalten mit seinen Krallen erhebliche Schäden am Parkett. Nachfolgend bestand Streit zwischen den Mietvertragsparteien, wer für den Schaden aufkommen musste.Das Amtsgericht Koblenz verneinte eine Haftung des Mieters für die Parkettschäden. Da der Vermieter die Hundehaltung genehmigt und es sich bei den Kratzern um artgerechte Begleitumstände gehandelt habe, seien die Kratzer im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs entstanden. Dafür hafte nicht der Mieter. Gegen diese Entscheidung legte der Vermieter Berufung ein.... Lesen Sie mehr




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