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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „pandemiebedingte“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2022
- X R 14/21 -
Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
Zustellung ohne vorherigen Versuch der persönlichen Übergabe unwirksam - Revisionsfrist gewahrt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 – X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zu-vor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie.
In dem nun vom BFH entschiedenen Fall hatte der Postzusteller die Sendung mit einem Gerichtsurteil an einem Samstag in den Briefkasten der von den Klägern bevollmächtigten Steuerberatungskanzlei eingelegt. Wäre dieser Samstag das Zustellungsdatum gewesen, wäre die von den Klägern eingelegte Revision zu spät erhoben worden. Die Kläger machten allerdings geltend, die Zustellung sei unwirksam, weil der Zusteller während der Covid-19-Pandemie niemals versucht habe, in den Kanzleiräumen zu klingeln und das Schriftstück dort zu übergeben.Für förmliche Zustellungen –etwa von Gerichtsentscheidungen oder besonders wichtigen Verwaltungsakten–... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2021
- 8 Sa 674/20 -
Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie
LArbG Düsseldorf gibt Klage einer Arbeitnehmerin statt
Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat einer Klägerin ebenso wie das Arbeitsgericht Wuppertal die Vergütung für ausgefallene Arbeitsstunden in Höhe von insgesamt 666,19 Euro brutto - bestehend aus Grundvergütung, Nacht- und Sonntagszuschlägen für die geplanten Schichten - zugesprochen. Dies folgt aus § 615 Satz 1 BGB i.V.m. § 615 Satz 3 BGB, weil die Beklagte sich im Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung befand.
Die Klägerin war seit dem 01.04.2016 bis zum 30.04.2020 bei der Beklagten, die eine Spielhalle betreibt, als Spielstättenmitarbeiterin zu einem Stundenlohn von 9,35 Euro brutto beschäftigt. Pandemiebedingt war die Beklagte zunächst auf Grund behördlicher Allgemeinverfügung gezwungen, ihren Betrieb ab dem 16.03.2020 zu schließen. Kurze Zeit später untersagte § 3 Abs. 1 Nr. 6 der Coronaschutzverordnung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2021
- 8 K 1416/20 -
Keine Wiedereinsetzung gemäß § 56 FGO trotz pandemiebedingter Gründe bei Organisationsverschulden in der Kanzlei
Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist unzulässig
Das FG Düsseldorf hatte über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Klagefrist zu entscheiden.
Am 09.06.2020, einen Tag nach Ablauf der Klagefrist, erhob die anwaltlich vertretene Klägerin eine Klage und stellte zugleich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin war eine Kanzlei mit mehreren Berufsträgern. Die Rechtsanwältin, die die Klageschrift unterzeichnet hatte, trug vor, dass sie die Klage nicht fristgemäß habe erheben... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.04.2021
- 2 BvE 1/21 und 2 BvE 3/21 -
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder Absenkung der Quoren bei der Bundestagswahl unzulässig
Anträge mangels ausreichender Begründung unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands und der Bayernpartei e. V. gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, dass dieser die Rechte der Antragstellerinnen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat, indem er es unterließ, die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften wegen der durch die COVID-19-Pandemie geänderten tatsächlichen Umstände auszusetzen oder durch Absenkung der Quoren anzupassen, mangels ausreichender Begründung verworfen. Die Antragstellerinnen haben jeweils die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit durch das Unterlassen einer Aussetzung der Anwendbarkeit von §§ 20 Abs. 2 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG oder einer Absenkung der Zahl der nach diesen Vorschriften für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags oder einer Landesliste beizubringenden Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021 durch den Antragsgegner nicht hinreichend substantiiert dargelegt. In seiner Begründung hat der Senat darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber unter den tatsächlichen Bedingungen der Covid-19-Pandemie zur Überprüfung der geltenden Unterschriftenquoren verpflichtet ist.
Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWahlG nur dann an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Fällt eine Partei in den Anwendungsbereich dieser Norm, benötigt sie zudem Unterstützungsunterschriften... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2020
- OVG 3 S 30/20 u. OVG 3 S 31/20 -
Abiturprüfungen in Berlin können fortgesetzt werden
Keine Berücksichtigung von individuellen Umstände ohne gesetzliche Grundlage im Prüfungsrecht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Berliner Abiturprüfungen nicht verschoben werden müssen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Abiturientin und ein Abiturient hatten geltend gemacht, ihnen sei es während der pandemiebedingten Beschränkungen aufgrund ihrer familiären Situation nicht möglich gewesen, sich zu Hause ordnungsgemäß auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Diese Benachteiligung verstoße gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit. Deshalb... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.04.2020
- VG 3 L 155.20 -
Abiturientin hat keinen Anspruch auf Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung
Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehören in den Risikobereich des Prüflings
Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen wegen pandemiebedingter Stresssituation erreichen wollte.
Im hier vorliegenden Fall ist die Antragstellerin Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen; die erste schriftliche Prüfung der Antragstellerin ist für den 24. April 2020 angesetzt. Sie lebt mit ihren Eltern und einem Bruder in einer... Lesen Sie mehr
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