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Donnerstag, 28. September 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher Dienst“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2020
- 9 AZR 104/20 -

Kürzung der Ausbildungs­vergütung bei Teilzeit zulässig

Anzahl der ausbildungsstunden bestimmt Höhe der Vergütung

Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungs­vergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Klägerin absolviert seit dem 1. September 2017 bei der beklagten Stadt eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer gegenüber Vollzeitauszubildenden von 39 Stunden auf 30 Stunden verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit. Auf das Ausbildungsverhältnis findet aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vom 13. September 2005 in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (TVAöD) Anwendung. Die Beklagte zahlte an die Klägerin entsprechend der verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit in den Monaten November 2017 bis einschließlich... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2019
- 1 BvR 3087/14 -

Ungleichbehandlung eingetragener Lebens­partner­schaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Verfassungs­beschwerde erfolgreich

Das Bundes­verfassungs­gericht hat der Verfassungs­beschwerde eines ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stattgegeben, der in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, für den aber eine Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wie für ledige Versicherte berechnet worden war. Zwar waren die Fachgerichte zutreffend davon ausgegangen, dass verpartnerte Versicherte bei der Berechnung der Zusatzrente so zu behandeln sind wie Verheiratete. Doch durfte dies nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden, da verpartnerte Versicherte damals nicht erkennen konnten, dass sie diesen Antrag hätten stellen müssen. Weder bezog sich die Antragsregel auf sie noch hielt die damals herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur eine Gleichstellung für geboten. Die formal gleiche Anforderung, einen Antrag auf eine günstigere Berechnung der Zusatzrente zu stellen, führt in diesem Fall zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Sie ist rückwirkend zu beseitigen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten nach Renteneintritt regelmäßig eine Zusatzversorgung über die VBL. Diese wurde bei Eheleuten nach deren günstigeren Steuerklasse berechnet, wenn sie nach § 56 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der VBL in der damals geltenden Fassung (VBLS a. F.) einen entsprechenden Antrag stellten.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2018
- 1 Sa 26 Ã¶D/18 -

Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist bei gestuftem Ausschreibungs­verfahren nicht zur Einladung eines externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungs­gespräch verpflichtet

Schwerbehinderung bei internem Bewerbungsverfahren für Nichteinladung weder kausal noch mitursächlich

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht in jedem Fall gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung des externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungs­gespräch verpflichtet. So darf er eine Stelle gleichzeitig extern und intern ausschreiben. Dabei kann die externe Ausschreibung unter den Vorbehalt gestellt werden, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen sollen, wenn sich nicht genug interne Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungs­verfahren). Können die freien Stellen alle mit internen Bewerbern besetzt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen als externen Bewerber nicht zum Vorstellungs­gespräch einladen. Dies ist daher auch nicht als Indiz für dessen Diskriminierung durch den Arbeitgeber geeignet. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein ebenso wie bereits vorher das Arbeitsgericht Lübeck im Rahmen einer Entschädigungsklage nach § 15 AGG.

Im zugrunde liegenden Streitfall bewarb sich die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Klägerin bei der Beklagten, einer Gebietskörperschaft, unter Hinweis auf die Gleichstellung auf eine externe Ausschreibung. Die Beklagte sagte der Klägerin ab, nachdem alle intern wie extern ausgeschriebenen Stellen mit internen Bewerbern besetzt worden waren. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016
- 3 K 2578/14 -

Mitnahmepauschalen auch bei Staatsbediensteten nicht mehr steuerfrei

FG Rheinland-Pfalz verneint Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes bei Steuerfreiheit von Reisekosten­erstattungen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass sogenannte "Mitnahmepauschalen" auch bei Staatsbediensteten seit 2014 nicht (mehr) steuerfrei sind.

Reisekostenerstattungen durch einen Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes sind nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie den Aufwand, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte, nicht überschreiten. Werbungskosten sind zwar grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten können allerdings... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2014
- 2 AZR 684/13 -

BAG: Wirksame ordentliche Kündigung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes aufgrund Drogenhandels in der Freizeit

Zweifel an Zuverlässigkeit und Ver­trauens­würdig­keit rechtfertigt personenbedingte Kündigung

Handelt ein Angestellter des öffentlichen Dienstes in seiner Freizeit mit Drogen, so begründet dies Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Ver­trauens­würdig­keit. Der Arbeitgeber kann daher zu einer ordentlichen personenbedingten Kündigung berechtigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Januar 2012 ein bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigter Sachbearbeiter wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine Arbeitgeberin kündigte angesichts dessen, dass der Sachbearbeiter für die Bewilligung von Leistungen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.2014
- 9 AZR 878/12 -

BAG zur bezahlten Freistellung für Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst

Bei schwerer Erkrankung von Kindern unter zwölf Jahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten ist Freistellungs­ober­grenze von insgesamt fünf Arbeitstagen zu beachten

Ein im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter hat Anspruch darauf, bis zu vier Arbeitstage unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn ein Kind unter zwölf Jahren schwer erkrankt, eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und die Notwendigkeit der Anwesenheit des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege ärztlich bescheinigt wird. Erkrankt ein anderes Kind des Beschäftigten schwer und sind die übrigen tariflichen Voraussetzungen erfüllt, steht dem Beschäftigten eine weitere bezahlte Freistellung von der Arbeit zu, wenn die in § 29 Abs. 1 Satz 3 TVöD festgesetzte Freistellungs­ober­grenze von insgesamt fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens stellte die bei ihr beschäftigte Klägerin im April 2010 an vier Arbeitstagen wegen einer Erkrankung ihres Sohnes, der das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hatte, unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit frei. Im Mai 2010 beantragte die Klägerin aufgrund einer Erkrankung ihrer Tochter, die ebenfalls das zwölfte Lebensjahr nicht... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2009
- 2 Ca 6269/09 -

Kein Anspruch auf Freistellung für Geburtstag und Karneval für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Grundsatz der betrieblichen Übung gilt nur eingeschränkt im öffentlichen Dienst

Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes hat keinen Anspruch auf Freistellung für seinen Geburtstag, die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung. Der Grundsatz der betrieblichen Übung gilt im öffentlichen Dienst nur eingeschränkt. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes verlangte eine Arbeitsbefreiung für den Nachmittag seines Geburtstags sowie für die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug. In den Jahren zuvor hatte der Arbeitgeber dies immer gewährt. Die Befreiung zur Weiberfastnacht und zum Rosenmontagsumzug erfolgte jedoch stets unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2013
- 9 AZR 430/11 -

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muss sich Urlaubsgewährung an gesetzlichen Feiertagen auf Jahres­urlaubs­anspruch anrechnen lassen

Urlaubsanspruch wird bei Schichtdienst auch durch Freistellung an gesetzlichen Feiertagen erfüllt

Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem Arbeitnehmer, der im Schichtdienst im öffentlichen Dienst tätig ist, Freistellungen an gesetzliche Feiertage, an denen der Arbeitnehmer ohne Urlaubsgewährung zur Arbeit verpflichtet wäre, auf seinen Jahres­urlaubs­anspruch anzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten seit 1995 als Arbeiter in der Abteilung Bodenverkehrsdienst im Schichtdienst beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für die Arbeitnehmer der VKA jeweils geltenden Fassung (TVöD) Anwendung. Die Dienstpläne der Beklagten verteilen die Arbeitszeit auch... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2012
- C-302/11 bis C-305/11 -

Dienstzeiten aus befristeten Arbeitsverhältnissen müssen zur Erzielung des Beamtenstatusses anerkannt werden

Befristeter Arbeitsvertrag stellt keinen "sachlicher Grund" zum Ausschuss dar

Sofern Dienstzeiten eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst, der zuvor ein befristetes Arbeitsverhältnis hatte und im Anschluss über ein unbefristetes Dienstverhältnis verfügt, zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses nicht anerkannt werden, verstößt dies gegen das Unionsrecht; es sei denn, es liegen sachliche Gründe vor. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Im zugrunde liegenden Fall erhielten mehrere Beschäftigte – darunter Frau Valenza –, die bei der italienischen Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato, AGCM) im Rahmen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge tätig waren, von dieser Behörde einen unbefristeten Arbeitsvertrag, verbunden mit der Einweisung in eine Planstelle.Dieses... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.2012
- 2 AZR 372/11 -

Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN kann Kündigungsgrund sein

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen. Auch Beschäftigte, die keiner "gesteigerten", beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterliegen, dürfen es nicht darauf anlegen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Entfaltet ein Arbeitnehmer - und sei es nur außerdienstlich - Aktivitäten dieser Art, kann dies ein Grund für eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch kann sein, wenn das Verhalten nicht strafbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeitsgerichts.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Mitglied der NPD und war seit dem Jahr 2003 in der Finanzverwaltung des beklagten Landes tätig. Er war in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und Überwachung von Druckaufträgen zuständig. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er Zugriff auf personenbezogene, dem Steuergeheimnis unterliegende Daten der Steuerpflichtigen. In seiner Freizeit... Lesen Sie mehr




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