die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentlicher Dienst“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.08.2024
- 6 AZR 38/24 -
Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
Für Feiertagszuschlag regelmäßiger Arbeitsort entscheidend
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, nahm auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil. Das auf den 1. November fallende Hochfest Allerheiligen ist zwar nach dem Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag, nicht jedoch nach den für das Bundesland Hessen geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund streiten die Parteien darüber, ob dem Kläger gleichwohl für die am 1. November 2021 von ihm in Hessen unstreitig erbrachte Arbeitsleistung Feiertagszuschläge zustehen. Das Arbeitsgericht hat der... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18.01.2024
- C-218/22 -
Verfall von Jahresurlaub im öffentlichen Dienst: Urlaubsvergütung auch bei vorzeitigem Ruhestand
Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit
Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Dies hat der EuGH entschieden.
Ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Arbeitnehmer war von Februar 1992 bis Oktober 2016 als Verwaltungsleiter bei der italienischen Gemeinde Copertino tätig. Er schied aus dem Dienst aus, um in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten, und verlangte eine finanzielle Vergütung für die während seines Arbeitsverhältnisses nicht genommenen 79 Tage bezahlten Jahresurlaubs. Die Gemeinde... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2020
- 9 AZR 104/20 -
Kürzung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeit zulässig
Anzahl der ausbildungsstunden bestimmt Höhe der Vergütung
Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin absolviert seit dem 1. September 2017 bei der beklagten Stadt eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer gegenüber Vollzeitauszubildenden von 39 Stunden auf 30 Stunden verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit. Auf das Ausbildungsverhältnis findet aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vom 13.... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2019
- 1 BvR 3087/14 -
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stattgegeben, der in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, für den aber eine Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wie für ledige Versicherte berechnet worden war. Zwar waren die Fachgerichte zutreffend davon ausgegangen, dass verpartnerte Versicherte bei der Berechnung der Zusatzrente so zu behandeln sind wie Verheiratete. Doch durfte dies nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden, da verpartnerte Versicherte damals nicht erkennen konnten, dass sie diesen Antrag hätten stellen müssen. Weder bezog sich die Antragsregel auf sie noch hielt die damals herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur eine Gleichstellung für geboten. Die formal gleiche Anforderung, einen Antrag auf eine günstigere Berechnung der Zusatzrente zu stellen, führt in diesem Fall zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Sie ist rückwirkend zu beseitigen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten nach Renteneintritt regelmäßig eine Zusatzversorgung über die VBL. Diese wurde bei Eheleuten nach deren günstigeren Steuerklasse berechnet, wenn sie nach § 56 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der VBL in der damals geltenden Fassung (VBLS a. F.) einen entsprechenden Antrag stellten.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2018
- 1 Sa 26 öD/18 -
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist bei gestuftem Ausschreibungsverfahren nicht zur Einladung eines externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet
Schwerbehinderung bei internem Bewerbungsverfahren für Nichteinladung weder kausal noch mitursächlich
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht in jedem Fall gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung des externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. So darf er eine Stelle gleichzeitig extern und intern ausschreiben. Dabei kann die externe Ausschreibung unter den Vorbehalt gestellt werden, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen sollen, wenn sich nicht genug interne Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungsverfahren). Können die freien Stellen alle mit internen Bewerbern besetzt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen als externen Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einladen. Dies ist daher auch nicht als Indiz für dessen Diskriminierung durch den Arbeitgeber geeignet. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ebenso wie bereits vorher das Arbeitsgericht Lübeck im Rahmen einer Entschädigungsklage nach § 15 AGG.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewarb sich die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Klägerin bei der Beklagten, einer Gebietskörperschaft, unter Hinweis auf die Gleichstellung auf eine externe Ausschreibung. Die Beklagte sagte der Klägerin ab, nachdem alle intern wie extern ausgeschriebenen Stellen mit internen Bewerbern besetzt worden waren. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016
- 3 K 2578/14 -
Mitnahmepauschalen auch bei Staatsbediensteten nicht mehr steuerfrei
FG Rheinland-Pfalz verneint Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes bei Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass sogenannte "Mitnahmepauschalen" auch bei Staatsbediensteten seit 2014 nicht (mehr) steuerfrei sind.
Reisekostenerstattungen durch einen Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes sind nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie den Aufwand, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte, nicht überschreiten. Werbungskosten sind zwar grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten können allerdings... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2014
- 2 AZR 684/13 -
BAG: Wirksame ordentliche Kündigung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes aufgrund Drogenhandels in der Freizeit
Zweifel an Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit rechtfertigt personenbedingte Kündigung
Handelt ein Angestellter des öffentlichen Dienstes in seiner Freizeit mit Drogen, so begründet dies Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Der Arbeitgeber kann daher zu einer ordentlichen personenbedingten Kündigung berechtigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Januar 2012 ein bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigter Sachbearbeiter wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine Arbeitgeberin kündigte angesichts dessen, dass der Sachbearbeiter für die Bewilligung von Leistungen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.2014
- 9 AZR 878/12 -
BAG zur bezahlten Freistellung für Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst
Bei schwerer Erkrankung von Kindern unter zwölf Jahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten ist Freistellungsobergrenze von insgesamt fünf Arbeitstagen zu beachten
Ein im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter hat Anspruch darauf, bis zu vier Arbeitstage unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn ein Kind unter zwölf Jahren schwer erkrankt, eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und die Notwendigkeit der Anwesenheit des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege ärztlich bescheinigt wird. Erkrankt ein anderes Kind des Beschäftigten schwer und sind die übrigen tariflichen Voraussetzungen erfüllt, steht dem Beschäftigten eine weitere bezahlte Freistellung von der Arbeit zu, wenn die in § 29 Abs. 1 Satz 3 TVöD festgesetzte Freistellungsobergrenze von insgesamt fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens stellte die bei ihr beschäftigte Klägerin im April 2010 an vier Arbeitstagen wegen einer Erkrankung ihres Sohnes, der das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hatte, unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit frei. Im Mai 2010 beantragte die Klägerin aufgrund einer Erkrankung ihrer Tochter, die ebenfalls das zwölfte Lebensjahr nicht... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2009
- 2 Ca 6269/09 -
Kein Anspruch auf Freistellung für Geburtstag und Karneval für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Grundsatz der betrieblichen Übung gilt nur eingeschränkt im öffentlichen Dienst
Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes hat keinen Anspruch auf Freistellung für seinen Geburtstag, die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung. Der Grundsatz der betrieblichen Übung gilt im öffentlichen Dienst nur eingeschränkt. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes verlangte eine Arbeitsbefreiung für den Nachmittag seines Geburtstags sowie für die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug. In den Jahren zuvor hatte der Arbeitgeber dies immer gewährt. Die Befreiung zur Weiberfastnacht und zum Rosenmontagsumzug erfolgte jedoch stets unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2013
- 9 AZR 430/11 -
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muss sich Urlaubsgewährung an gesetzlichen Feiertagen auf Jahresurlaubsanspruch anrechnen lassen
Urlaubsanspruch wird bei Schichtdienst auch durch Freistellung an gesetzlichen Feiertagen erfüllt
Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem Arbeitnehmer, der im Schichtdienst im öffentlichen Dienst tätig ist, Freistellungen an gesetzliche Feiertage, an denen der Arbeitnehmer ohne Urlaubsgewährung zur Arbeit verpflichtet wäre, auf seinen Jahresurlaubsanspruch anzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten seit 1995 als Arbeiter in der Abteilung Bodenverkehrsdienst im Schichtdienst beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für die Arbeitnehmer der VKA jeweils geltenden Fassung (TVöD) Anwendung. Die Dienstpläne der Beklagten verteilen die Arbeitszeit auch... Lesen Sie mehr