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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebenkostenerstattung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2015
- 411 C 17290/14 -

Übermäßiger Kaltwasserverbrauch mit Nebenkostenpauschale abgegolten

Geltendmachung einer gesonderten Forderung gegenüber Mieter grundsätzlich nicht möglich

Mit einer Nebenkostenpauschale ist in der Regel auch ein überhöhter Kaltwasserverbrauch abgegolten, sofern der Mieter nicht schuldhaft den übermäßigen Kaltwasserverbrauch verursacht hat. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Streitfall ist der Kläger Eigentümer und Vermieter einer Wohnung, die der Beklagte seit mehr als 20 Jahren als Mieter bewohnt. Im Mietvertrag ist für die Nebenkosten eine Pauschale vereinbart.Am 03.07.2012 informierte der Mieter seinen Vermieter, dass aus der Toilette Wasser "herauströpfelt". Daraufhin bat der Vermieter die Hausverwaltung, die Reparatur vorzunehmen. Dies lehnte die Hausverwaltung ab. Der Vermieter befand sich dann vom 18.08.2012 bis 16.09.2012 in Urlaub. Am 20.09.12 forderte er den Mieter auf, drei Terminvorschläge für die Reparatur zu machen. Am 17.10.2012, einem der... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.04.2013
- S 4 AL 194/11 -

Agentur für Arbeit muss Nebenkosten auch bei Eigentumswohnungen berücksichtigen

Gründe für Differenzierung zwischen Nebenkosten einer Mietwohnung und Nebenkosten einer Eigentumswohnung nicht erkennbar

Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, bei Hilfeempfängern im Rahmen der gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auch die Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einem beiden gehörenden Haus und befindet sich seit August 2011 in einer Ausbildung zur Altenpflegerin. Bei der Berechnung der Höhe der Beihilfe hatte die Agentur für Arbeit über einen gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalbetrag von 149 Euro hinaus keine der Aufwendungen mitberücksichtigt, die... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012
- S 1 SO 2516/12 -

Guthaben aus Nebenkostenerstattung ist in voller Höhe auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen

Nebenkostenrückzahlung stellt sozialhilferechtliches Einkommen dar

Ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung ist im Zuflussmonat in voller Höhe auf die Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der von der Beklagten seit Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezieht, erhielt im Juni 2012 von seiner Vermieterin eine Rückzahlung für verbrauchsabhängige Wohnungsnebenkosten in Höhe rund 150 Euro. Der beklagte Sozialhilfeträger rechnete diese Rückzahlung im - allein streitigen - Zuflussmonat... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2012
- S 1 SO 2516/12 -

Nebenkostenerstattung: Sozialhilfeempfänger erhält geringere Hilfeleistung als zuvor

Sozialhilfeträger berücksichtigt Nebenkostenerstattung zurecht als Einkommen

Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses auf dem Konto des Hilfeempfängers in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen, soweit dadurch die Hilfebedürftigkeit nicht vollständig entfällt. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden Fall macht der Kläger im Hauptsacheverfahren gegen den beklagten Sozialhilfeträger einen Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII für den Monat Juni 2012 geltend. Streitig ist dabei zwischen den Beteiligten die Anrechnung einer in diesem Monat dem Konto des Hilfeempfängers gutgeschriebenen Nebenkostenrückerstattung... Lesen Sie mehr