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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Naturereignis“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2015
- 9 TaBV 86/14 -
Betriebsvereinbarung gibt Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift bei Verspätung wegen Unwetters
Gültige Betriebsvereinbarung schließt Wegerisiko bei Arbeitsausfall wegen Naturkatastrophen mit ein
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitnehmer gemäß einer Betriebsvereinbarung einen Anspruch auf Zeitgutschrift bei Verspätungen wegen eines Unwetters haben können.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 9. Juni 2014 kam es u.a. im Bereich Düsseldorf zu einem Unwetter mit orkanartigen Böen, welches im Stadtgebiet dazu führte, dass zahlreiche Bäume auf die Straßen stürzten. Einige Mitarbeiter der beteiligten Arbeitgeberin, ein Versicherungsunternehmen, trafen an diesem Tag zum Teil gar nicht, zum Teil mit erheblichen Verspätungen an ihrem Arbeitsplatz ein. Es war ihnen auf Grund von umgestürzten Bäumen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, ihre Arbeitsplätze zu erreichen. Bei der Arbeitgeberin existiert eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit (BV). In § 13 der BV hieß es u.a.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014
- 4 U 2123/13 -
Keine Haftung des Grundstückseigentümers für Überflutungsschäden des Nachbarn aufgrund eines Bibers
Nachbar steht kein Unterlassungsanspruch zu
Kommt es bei einem Grundstückseigentümer zu Überflutungsschäden wegen der emsigen Tätigkeit eines auf dem Nachbargrundstück lebenden Bibers, so haftet der Eigentümer des Nachbargrundstücks dafür nicht. Denn die Schäden beruhen auf einem Naturereignis, für das der Nachbar nicht verantwortlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall entstanden durch die Tätigkeit eines Bibers regelmäßig Überflutungsschäden an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück. Dessen Eigentümer machte aufgrund der Überschwemmungen gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Biber lebte und seiner Tätigkeit nachging, ein Unterlassungsanspruch geltend. Diese hielt sich jedoch für nicht verantwortlich... Lesen Sie mehr
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