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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllschlucker“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 07.06.2016
- 11 C 314/15 -
Stilllegung eines Müllschluckers rechtfertigt keine Modernisierungsmieterhöhung
Schließung einer Müllabwurfanlage stellt Vertragsänderung und nicht Modernisierung dar
Schließt ein Vermieter den Müllschlucker, so handelt es sich dabei um eine Änderung der Vermieterpflichten und nicht um eine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB. Eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin ließ den Müllschlucker eines Wohnhauses schließen und erweiterte stattdessen den Müllplatz und errichtete Recyclingsammelstellen. Sie wertet diese Maßnahmen als Modernisierung und verlangte dementsprechend eine Mieterhöhung. Eine Mieterin hielt dies für unzulässig und erhob Klage.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Mieterin. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB sei nicht in Betracht gekommen, da es insoweit an einer Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB gefehlt habe.Nach Ansicht des Amtsgerichts habe... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 02.01.1984
- 37 a C 344/83 -
Außerbetriebsetzung eines Müllschluckers rechtfertigt keine Mietminderung
Keine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs
Wird der Müllschlucker eines Wohnhauses stillgelegt, so rechtfertigt dies den Mieter nicht zur Minderung seiner Miete. Denn es liegt keine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil die Müllschluckanlage außer Betrieb gesetzt wurde. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden.... Lesen Sie mehr
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